Im Bemühen, den Terrorismus zu bekämpfen, kommen nun auf die legalen Besitzer einige Änderungen zu, die aber noch nicht abzusehen sind. Denn die Umsetzung der Richtlinie obliegt den einzelnen Staaten – in Österreich ist der Innenminister der neuen Regierung am Zug.
Der Sorge geschuldet, dass deaktivierte, ehemals scharfe Waffe wieder funktionsfähig gemacht werden könnten, sollen auf EU-Wunsch die entsprechenden Vorschriften für den Umbau weiter verschärft und die Dekorationsstücke auch registriert werden. Dies soll auch Einzelteile betreffen.
Verbot halbautomatischer Waffen mit “großen” Magazinen
Weiters will man den Informationsaustausch zwischen den einzelnen Staaten verbessern. Und bei Online-Käufen soll ein persönlicher Kontakt mit der Behörde notwendig werden.
Am weitreichendsten ist jedoch das Verbot halbautomatischer Waffen mit “großen” Magazinen. Langwaffen mit mehr als zehn und Pistolen mit mehr als 20 Schuss sind davon betroffen – und damit ein Großteil der infrage kommenden Pistolen und fast alle halbautomatischen Gewehre, die sich im Besitz legaler Schützen und Jäger befinden. Denn für die gängigsten großkalibrigen Pistolen gibt es passende großvolumige Magazine – etwa 33 Patronen fassende für alle Glock im Kaliber 9 mm Luger. Für halbautomatische Gewehre sind 20- oder 30-Schuss-Magazine zudem viel gebräuchlicher als solche für zehn oder weniger Patronen.
Kickl muss Beschluss bis Mitte 2018 umsetzen
Nach dem Beschluss der Waffenrichtlinie haben die Mitgliedsländer 15 Monate Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Das heißt, bis Mitte 2018. Was das für Österreich bedeutet, wird sich erst herausstellen, da man die Ausgestaltung der Regelungen der neuen Bundesregierung und dem neuen Innenminister vorbehalte, so Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck auf Anfrage.
Tschechien zieht übrigens gegen das Verbot für diese halbautomatischen Schusswaffen vor Gericht. Im August wurde beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage gegen die EU-Waffenrichtlinie eingereicht.
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