Bei einem Hoverboard handelt es sich um ein elektrisch angetriebenes Brett an zwei parallel gesetzten Rädern. Gesteuert wird ähnlich wie bei einem Segway per Gewichtsverlagerung. Der Trend kommt aus den USA undd hält spätestens seit dem letzten Weihnachtsfest Einzug auf Vorarlbergs Straßen.
Fahrrad oder Spielzeug?
Noch sei jedoch überhaupt nicht geklärt, wo mit dem Hoverboard gefahren werden darf, äußerte sich Dominik Tschol, Rechtexperte beim ÖAMTC Vorarlberg, gegenüber dem ORF Vorarlberg. Der Gesetzgeber habe häufig Probleme, diversen Trends rechtzeitig nachzukommen und diese zeitnah gesetzlich zu regeln.
Er nimmt an, dass der Gesetzgeber das Fahren auf Straßen verbieten wird. Da das Gerät freihändig benutzt wird, sei es sicher nicht unter der Kategorie Fahrrad einzuordnen. Viel eher wird es wahrscheinlich als Spielzeug eingeordnet. Damit dürfte dann lediglich in Wohn- und Spielstraßen gefahren werden.
Wer haftet?
Der ÖAMTC-Experte rät bis dahin generell zur Vorsicht, sollte man mit dem Hoverboard auf der Straße unterwegs sein. In Deutschland und in der Schweiz werde bereits vor Gericht um Schuld und Haftung bei Unfällen gestritten. Laut Versicherungen gebe es in Vorarlberg bislang noch keine Fälle, in denen eine Haftung geklärt werden müsse. Auch sie hoffen auf eine schnelle Entscheidung des Gesetzgebers, um Rechtsklarheit zu erlangen.
(red)
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