Die Klage erfolgte allerdings erst zwei Jahre nach dem medizinischen Eingriff. Laut Klageschrift musste der Mann nach dem Aufwachen aus der Narkose feststellen, dass ihm während seiner Bewusstlosigkeit ein rosa Damenslip angezogen worden war. Das Verhalten der Klinik widerspreche “jeglichen Grenzen des Anstands”, hieß es. Durch den Vorfall habe der Mann Scham, Erniedrigung und seelischen Schmerz erlitten, in deren Folge er seine Arbeit und damit sein Einkommen verloren habe.
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