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Ist ihr Reisedokument noch gültig?

Mit einem gültigen Reisepass steht ungetrübten Urlaubsfreuden nichts mehr im Weg.
Mit einem gültigen Reisepass steht ungetrübten Urlaubsfreuden nichts mehr im Weg. ©A. Stoiser
Vor Beginn der Urlaubssaison informieren die Gemeinden als Aussteller eines Reisepasses oder Personalausweises was dabei zu beachten ist. 

Achtung: Der Bearbeitungszeitraum bis Sie Ihr neues Reisedokument in den Händen halten können beträgt acht bis zehn Werktage.

Für die Ausstellung eines Reisepasses werden benötigt:

  • biometrisches Lichtbild nicht älter als 6 Monate
  • alter Reisepass darf nicht länger wie 5 Jahre abgelaufen sein oder Geburtsurkunde bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis, bei Frauen Heiratsurkunde
  • Persönliches Erscheinen (Unterschrift und Fingerabdruck)
  • Zustimmungserklärung bei Jugendlichen unter 18 Jahren, eventuell urkundlicher Nachweis des akademischen Grades oder der Standesbezeichnung

Gültigkeit des Reisepasses:

  • bis zum 2. Lebensjahr 2 Jahre
  • vom 2. bis 12. Lebensjahr 5 Jahre
  • ab dem 12. Lebensjahr 10 Jahre

Kosten für einen Reisepass:

  • bis zum 2. Lebensjahr bei Erst-ausstellung gebührenfrei
  • vom 2. bis 12. Lebensjahr 30,- Euro
  • ab dem 12. Lebensjahr 75,90 Euro

Für die Ausstellung eines Personalausweises werden benötigt:

  • biometrisches Lichtbild nicht älter als 6 Monate
  • Gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis
  • bei Frauen Heiratsurkunde
  • Persönliches Erscheinen
  • Zustimmungserklärung bei Jugendlichen unter 18 Jahren
  • Event. urkundlicher Nachweis des akadem. Grades oder der Standesbezeichnung

Gültigkeit eines Personalausweises:

  • Bis zum 2. Lebensjahr 2 Jahre
  • Vom 2. bis 12. Lebensjahr 5 Jahre
  • Ab dem 12. Lebensjahr 10 Jahre

Kosten für einen Personalausweis:

  • Bis zum 2. Lebensjahr bei Erstausstellung gebührenfrei
  • Bei Ausstellung eines weiteren Personalausweises (z.B. Namensänderung) 26,30 Euro
  • Ab dem 2. Lebensjahr 26,30 Euro
  • Ab dem 16. Lebensjahr 61,50 Euro
  • Die Reisebestimmungen für Österreichische Staatsbürger können Sie für einzelne Länder unter http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/reiseinformation.html nachlesen.

Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich einfach in der Bürgerservice-Stelle ihrer Gemeinde.

Quelle: Bürgerservice Außenministerium, Gemeinde Vandans, A. Stoiser (Gemeinderedakteur)

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