AA

Student in Wien wegen Wiederbetätigung verurteilt

Dänischer Student in Wien wegen Wiederbetätigung verurteilt
Dänischer Student in Wien wegen Wiederbetätigung verurteilt ©APA (Sujet)
Im Wiener Landesgericht wurde am montag, dem 19. Jänner ein dänischer Student verurteilt worden, weil er im Internet unter anderem verbreitet hatte, es sei "Zeit, um für den Nationalsozialismus zu kämpfen".

Ein Schwurgericht sprach den 32-Jährigen überdies der Verhetzung sowie der Herabwürdigung religiöser Lehren schuldig und verhängte zwei Jahre Haft. Davon wurden sechs Monate unbedingt ausgesprochen. Den Rest der Strafe bekam der Chemie- und Geschichte-Student, der seit 2010 in Wien lebt und Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte ist, auf Bewährung nachgesehen. Er legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Staatsanwältin Stefanie Schön war die teilbedingte Strafe zu milde, sie meldete ebenfalls Berufung an.

Wegen Wiederbetätigung verurteilt

Das Verfahren gegen den Studenten war nach einer Anzeige des Datenforensik-Spezialisten Uwe Sailer ins Laufen gekommen, der seit mehreren Jahren gegen rechtsextreme Auswüchse im Internet vorgeht. Der Student hatte auf seinem Facebook-Profil sowie einem Blog nationalsozialistische Inhalte gepostet. “Er wollte das, was Inhalt des Nationalsozialismus war, wieder auferstehen lassen”, stellte die Staatsanwältin fest. Darüber hinaus fiel der 32-Jährige mit rassistischen und islamfeindlichen Sprüchen auf.

“Absurde Anklage”

Der Däne sprach von einer “absurden und menschenrechtswidrigen Anklage”. Er machte darauf aufmerksam, dass er einen Gutteil der inkriminierten Passagen in seiner Muttersprache verfasst habe: “Wenn ich ein österreichisches Publikum ansprechen hätte wollen, hätte ich es auf Türkisch machen müssen. Früher vielleicht auf Deutsch.” Darüber hinaus war er zu keinen weiteren Angaben bereit: “Das ergibt keinen Sinn, ohne Vorbereitung auf irgendwelche Fragen halbe Antworten zu geben.” Seine Ansichten inhaltlich zu beurteilen, sei “Aufgabe der Historiker und nicht der Gerichte”.

Däne in U-Haft

Da er somit das Strafgericht nicht anerkannte, blieb der Angeklagte bei der Beeidigung der Geschworenen und der Urteilsverkündung konsequent sitzen. Dass das Strafverfahren an seinem Denken wenig geändert haben dürfte, belegt ein Vorfall, den sich der 32-Jährige im Gefängnis “geleistet” hatte. Der Mann befand sich mehrere Wochen im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus in U-Haft. Am 30. Dezember 2014 ritzte er in seiner Zelle laut Staatsanwältin mehrere Hakenkreuze in seinen Spind und beschmierte diesen mit der Parole “Freiheit für Gottfried Küssel!” Das könnte für ihn ein weiteres Verfahren zur Folge haben.

(APA)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Welt
  • Student in Wien wegen Wiederbetätigung verurteilt