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Computerspiels "Manhunt 2" vorerst gestoppt

London/Dallas - Das umstrittene Computerspiel "Manhunt 2" wird nicht wie geplant am 13. Juli auf den Markt kommen.

Der US- Spiele-Verlag Take Two Interactive entschied dies nach Verboten in Großbritannien, Irland und Italien sowie einer Beschränkung des Verkaufs auf Erwachsene in den USA. Man stehe aber weiterhin hinter diesem „außergewöhnlichen Spiel“, teilte das Unternehmen am Freitag in Dallas (US-Bundesstaat Texas) mit.

Die britische Kontrollbehörde BBFC hatte bereits am Dienstag dem brutalen Spiel eine Absage erteilt. Der Spieler schlüpft darin in die Rolle eines psychisch kranken Killers. „Manhunt 2“ bestehe aus ununterbrochenem und sich steigerndem Sadismus ohne eigentliche Handlung, urteilte die britische Behörde. Man habe sich die Entscheidung keineswegs leicht gemacht, sagte BBFC-Direktor David Cooke. Normalerweise versuche man, durch Herausnehmen einzelner Szenen ein Spiel doch noch freigeben zu können. „Im Fall von „Manhunt 2“ war dies nicht möglich.“

Auch in Irland und Italien wird das Spiel zunächst nicht erscheinen. Inzwischen haben sich auch die Hersteller der Spielekonsolen distanziert, für die das Spiel herauskommen sollte. Für Sonys Playstation 3 und Nintendos Wii werde das Spiel nicht wie geplant freigegeben, teilten die Unternehmen mit. Grund sei vor allem die US-Altersbeschränkung „adults only“ (nur für Erwachsene). Mit dieser Beschränkung ist es fast unmöglich, für ein Spiel zu werben. In den USA nehmen große Warenhaus-Ketten wie Wal-Mart als „adult only“ eingestufte Spiel in der Regel nicht ins Sortiment auf.

Die erste Folge des Spiels, das 2003 veröffentlicht wurde, war von der BBFC noch mit der Altersfreigabe ab 18 Jahren eingestuft worden. Die zweite Folge sei aber selbst mit einer solchen Beschränkung „für die Öffentlichkeit nicht akzeptabel“, so die Behörde. In Deutschland war die erste Version des von Rockstar Games Studio entwickelten Titels 2004 bereits indiziert und beschlagnahmt worden. Eine Veröffentlichung des zweiten Teils war in Deutschland nach Angaben von Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktiver Unterhaltung BIU, bislang nicht vorgesehen. Durch die hier zu Lande sehr starken Jugendschutzbestimmungen wäre das Spiel vermutlich mindestens indiziert worden, so Wolters.

In den USA ist es für Take Two bereits das zweite Spiel, das von der Behörde für die Einstufung derartiger Unterhaltungssoftware mit starken Einschränkungen belegt wurde. Bereits 2005 war die Firma gezwungen, ihr Spiel „Grand Theft Auto: San Andreas“ zurückzuziehen. Damals beanstandeten die Amerikaner allerdings sexuelle Szenen. Take Two hat nun 30 Tage Zeit, gegen die US-Einstufung Einspruch zu erheben oder eine modifizierte Version der Software vorzulegen.

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