Feldkirch – Wieder ein Gerichtsurteil in einem Anleger-Verfahren rund um Meinl European Land (heute Atrium European Real Estate): Das Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg habe die Schadenersatzklage einer MEL-Anlegerin abgewiesen und damit dem beklagten Wertpapierdienstleister Asset Finanzmanagement GmbH und der Meinl Bank, die als Nebenintervenient im Verfahren auftrat, recht gegeben, so die Meinl Bank am Donnerstag in einer Aussendung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.