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Chefinspektor unter falschem Verdacht

Freispruch: Anwalt Martin Mennel (rechts) und sein Mandant Werner Rauch bei der Gerichtsverhandlung im Juli 2011.
Freispruch: Anwalt Martin Mennel (rechts) und sein Mandant Werner Rauch bei der Gerichtsverhandlung im Juli 2011. ©VOL.AT/Hofmeister
Bregenz - Degradierung aufgehoben: Der Leidensweg von Werner Rauch ist vorläufig beendet.

Im Jahr 2005 tritt Werner Rauch als Chefinspektor seinen Dienst als Fachbereichsleiter in der Verkehrsabteilung an. Seine Arbeit wird geschätzt und mehrmals ausgezeichnet. „Er erhielt unzählige Belobigungen und war der Vorzeigepolizist Vorarlbergs“, zeigt Anwalt Martin Mennel die vorbildliche Karriere seines Mandaten auf. Fünf Jahre setzt der Hörbranzer alles daran, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Er arbeitet viel, lebt seinen Mitarbeitern die hohe Leistungsbereitschaft vor.

Falsche Abstandsmessungen

Im Mai 2010 folgte der tiefe Fall. Dem heute 45-Jährigen wurde zuerst ein Versäumnis eines ehemaligen Mitarbeiters zur Last gelegt, der eine Anzeige verjähren lassen hatte. Anschließend wurden ihm falsche Abstandsmessungen unterstellt. Eine Anzeige folgte. Der Vorwurf: Missbrauch der Amtsgewalt in über 100 Fällen. Das Urteil: Freispruch. Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch im Juli 2011 plädierte selbst die Staatsanwaltschaft dafür.

Der tiefe Fall

„Aus unerfindlichen Gründen wollte man ihn nicht mehr auf seiner Position sehen. Eine gesteuerte Hetzjagd wurde vom Zaum gebrochen. Und Rauch wurde systematisch gemobbt“, ist sich der 49-jährige Anwalt sicher. Eine Dienstzuteilung zur Autobahnpolizei Dornbirn dauerte statt – wie vom Gesetz vorgesehen – drei Monate 19 Monate an. „Das war rechtswidrig. Man wollte ihn einfach weghaben“, so Mennel.

Nach dem Gerichtsprozess fiel dem ehemaligen Chefinspektor ein großer Stein vom Herzen. Seinen alten Job bekam er trotzdem nicht zurück. Stattdessen wurden ihm Dienstpflichtverletzungen vorgeworfen. Während diverser Disziplinarverfahren sah er sich mit insgesamt 40 Vorwürfen konfrontiert. „Allesamt waren haltlos. Es erging kein einziger Schuldspruch. Deshalb habe ich auch mit einer Rehabilitation meines Mandanten gerechnet“, erinnert sich der Feldkircher Anwalt.

Am 1. Jänner 2012 wurde Rauch dann zur Polizeiinspektion Bregenz versetzt. „Er wurde also nicht rehabilitiert, sondern zum Streifenpolizisten degradiert“, bringt es Mennel auf den Punkt.

Versetzung rechtswidrig

Der Anwalt legte Berufung gegen die Versetzung ein und bekam vor wenigen Tagen recht. Die Berufungskommission des Bundeskanzleramts erklärte den Versetzungsbescheid für inhaltlich rechtswidrig. „Damit ist Werner Rauch automatisch wieder Chefinspektor und als Fachbereichsleiter tätig“, zeigt sich Mennel mit dem vorläufigen Ende der zweijährigen Leidenszeit zufrieden. Nun liegt die Entscheidung über Rauchs weitere Zukunft wieder beim Landespolizeikommando.

Alles ist möglich

Da das Verfahren noch nicht gänzlich abgeschlossen ist, könne sich Landespolizeikommandant Siegbert Denz derzeit nicht zu dem Vorfall äußern. „Ich obliege so lange der Amtsverschwiegenheit“, erklärt er auf VN-Nachfrage. Und ob Rauch seinen wiedergewonnenen Arbeitsplatz nun behalten darf? „Das ist derzeit noch offen“, erklärt Denz kurz.

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