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Charly Kahr: Prozess gegen Montafonerin Gutzwiller-Gfölner startet heute

©VOL.AT/Steurer
Am Freitag kommt es in Bludenz zum ersten Termin in einem Verfahren wegen übler Nachrede, das Kahr selbst losgetreten hat. Angeklagt sind die Montafonerin Ingrid Gutzwiller-Gfölner und ihr Ehemann. Sie sollen ihn mit Whatsappnachrichten an Ski-Legende Annemarie Moser-Pröll diffamiert haben. Die beiden Beklagten wollen dem Vernehmen nach den Wahrheitsbeweis antreten.
Bilder vom Prozessauftakt
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Kahr klagt Gutzwiller-Gföllner

Aktuell ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Leoben gegen den Ex-ÖSV-Trainer, bestätigte die Behörde der APA – Austria Presse Agentur am Donnerstag einen Artikel des “Falter”. Anhängig ist drittens eine medienrechtliche Klage gegen die “Süddeutsche Zeitung” (SZ) am Wiener Landesgericht für Strafsachen. Die Zeitung war im Februar mit Vorwürfen an die Öffentlichkeit gegangen, der mittlerweile 85-jährige Kahr habe während seiner Zeit als Trainer der österreichischen Ski-Damen in den 1960er- und 1970er-Jahren Athletinnen sexuell missbraucht.

Werdenigg als Zeugin

Der SZ-Artikel ist auch Ausgangspunkt der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leoben, sagte Kahrs Anwalt Manfred Ainedter der APA. Sein Mandant sei zu den Anschuldigungen, die er vehement zurückweist, bisher nicht vernommen worden. Seitens der Anklagebehörde hieß es, die Ermittlungsarbeiten seien noch am Laufen, es läge noch kein polizeilicher Abschlussbericht vor.

Keine Namen genannt

Als Zeugin befragt wurde in dieser Causa indes laut Ainedter die frühere Skirennläuferin Nicola Werdenigg, die Missbrauch während ihrer Zeit beim ÖSV publik gemacht hatte. Sie habe “keine Namen genannt”, stellte Ainedter im Gespräch mit der APA fest. Auch die SZ sei nicht bereit, die Namen jener ehemaligen Sportlerinnen zu nennen, an denen sich Kahr angeblich vergangen haben soll.

Selbst wenn sich Verdachtsmomente aus dieser Zeit erhärten würden, stünde dem Steirer in strafrechtlicher Hinsicht wohl kaum eine Hauptverhandlung bevor, da die Verjährungsfrist bei den am schwersten wiegenden Fällen 20 Jahre beträgt. Falls sich Kahr in der Zwischenzeit nichts zuschulden kommen hat lassen, würde das Verfahren eingestellt, hieß es von der StA.

(APA/Red.)

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