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Causa Hofer: Opposition kann Akten sichten

Kontrollausschuss des Landtages tagte zur Causa Hofer - © VOL.AT/Hartinger
Kontrollausschuss des Landtages tagte zur Causa Hofer - © VOL.AT/Hartinger
Bregenz - Die Vorarlberger Oppositionsparteien erhalten nun doch Einsicht in die Akten um den umstrittenen Grundstückskauf von ÖVP-Klubdirektor Albert Hofer. Die Volkspartei hatte sich in Übereinstimmung mit der Landesverfassung zunächst beharrlich geweigert, Akteneinsicht zu gewähren.
Grundstückskauf sorgt für Wirbel
Frühstück kritisiert Opposition

Weil aber Hofer ein aktiver Politiker sei, die Einsichtnahme dezidiert befürworte und eine parallele Prüfung durch die Landesvolksanwältin stattfinde, sei die Sichtung der Aktenlage gerechtfertigt, teilte ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück am Dienstag in einer Aussendung mit.

Abgeordnete von FPÖ, SPÖ und Grünen könnten die Akten einsehen und gemeinsam mit Vertretern des Landes und der Marktgemeinde Lustenau den Ablauf der Entscheidungen erörtern, sagte Frühstück. Es sei zu hoffen, dass die Landesvolksanwältin und die Opposition zu den gleichen Schlüssen kommen werden.

Hofer kaufte 2.700 Quadratmeter

Der ÖVP-Wohnbausprecher und Landtagsabgeordnete Hofer war bei einer Grundstückstransaktion in seiner Heimatgemeinde Lustenau als Vermittler für die beiden Eigentümerinnen aufgetreten. Das 4.800 Quadratmeter große Areal war nur teilweise als Wohnbaufläche gewidmet, ein Umwidmungsansuchen war zunächst gescheitert. Hofer bot an, Käufer für die Liegenschaft für 850.000 Euro zu finden. 2.700 Quadratmeter davon erwarb er selbst.

ÖVP: Kein Fehlverhalten

Dass seine Kontakte bei der Anfang des Jahres vom Land genehmigten Umwidmung des ganzen Grundstücks als Wohnbaufläche hilfreich gewesen sein könnten, wies Hofer von Anfang an zurück, zuletzt am vergangenen Mittwoch im Landtag. Es seien alle Auflagen erfüllt gewesen, darum habe die Gemeinde die Umwidmung im Dezember 2011 beschlossen und das Land Anfang des Jahres genehmigt. Er verwies auch auf die Aussage eines Beamten im zur Causa einberufenen Kontrollausschuss, wonach die Umwidmung nichts mit seiner Person zu tun gehabt habe: “Sie wäre für jeden erfolgt, und zwar in derselben Zeit”.

Reaktion der Opposition

 „Der plötzliche Meinungsumschwung der ÖVP in Sachen Akteneinsicht in der Causa Hofer ist natürlich begrüßenswert. Die an den Tag gelegte Eile ist allerdings nicht nachvollziehbar. Denn schlussendlich müsse man vor der Akteneinsicht einige Spielregeln festlegen“, reagieren die Klubobleute von FPÖ, Grünen und SPÖ, Dieter Egger, Johannes Rauch und Michael Ritsch auf den jüngsten Vorschlag von ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück.

Die drei Klubobleute schlagen deshalb im Gegenzug vor, zunächst einen realistischen Termin für die Akteneinsicht unter allen Fraktionen zu vereinbaren.

Es müsse möglich sein, die Akten in ausreichender Zeit zu studieren und von den Mitarbeitern in den Abteilungen ergänzende Auskünfte einzuholen. „Um ein abgerundetes Bild des gesamten Umwidmungsverfahrens erhalten zu können, wird es zudem unabdingbar sein, auch in die Akten des forst- und naturschutzrechlichen Verfahrens Einblick zu nehmen. Denn immerhin gab es auch eine nicht genehmigte Rodung auf dem betreffenden Grundstück“, legen Dieter Egger, Johannes Rauch und Michael Ritsch die Eckpunkte der Akteneinsicht dar.

 

Jedenfalls müsse ausreichend Zeit für die Akteneinsicht eingeräumt werden, da die gesamte uns vorliegende Chronologie Schritt für Schritt nachvollzogen werden müsse. Dazu halten die drei Klubobleute abschließend fest: „Es wird zumindest einen Tag brauchen, um den gesamten Akt auch prüfen zu können. Und wenn es zwei Tage geht, dann geht es eben zwei Tage.“

 

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