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Causa Hofer: Landesvolksanwältin sieht keine Rechtswidrigkeiten

Landesvolksanwältin sprach einige Empfehlungen aus
Landesvolksanwältin sprach einige Empfehlungen aus ©VOL.AT/Hofmeister
Bregenz - Vorarlbergs Landesvolksanwältin Gabriele Strele schätzt die umstrittene Umwidmung eines Grundstücks von ÖVP-Klubdirektor Albert Hofer als rechtskonform ein.
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Strele habe nach dem Studium der entsprechenden Akten keine bevorzugte Behandlung von Hofer feststellen können, erklärte Landtagspräsidentin Bernadette Mennel (V) am Montag in einer Aussendung. Auch die Oppositionsparteien werden die Akten noch prüfen.

Beanstandungen ausgesprochen

Wie Mennel ohne ins Detail zu gehen erklärte, habe Strele einige Beanstandungen und Empfehlungen ausgesprochen. Die Landesvolksanwältin sei zum Schluss gekommen, “dass im Vergleich mit anderen Fällen manche restriktiver, andere aber ebenso wohlwollend behandelt worden sind”, so Mennel.

Umstrittener Grundstückskauf

Der ÖVP-Wohnbausprecher und Landtagsabgeordnete Hofer war bei einer Grundstückstransaktion in seiner Heimatgemeinde Lustenau als Vermittler für die beiden Eigentümerinnen aufgetreten. Das 4.800 Quadratmeter große Areal war nur teilweise als Wohnbaufläche gewidmet, ein Umwidmungsansuchen war zunächst gescheitert. Hofer bot an, Käufer für die Liegenschaft für 850.000 Euro zu finden. 2.700 Quadratmeter davon erwarb er selbst. Dass seine Kontakte bei der Anfang des Jahres vom Land genehmigten Umwidmung des ganzen Grundstücks als Wohnbaufläche hilfreich gewesen sein könnten, wies Hofer von Anfang an zurück.

Opposition bemängelt Bericht

Der vorliegende Bericht der Landesvolksanwältin zur Causa Hofer habe lediglich die formaljuristische Abhandlung der Grundstücksumwidmung beleuchtet, nicht jedoch die fachliche und politische Seite. Somit würden wesentliche Fragen offen bleiben, kommentieren die Klubobleute von FPÖ, Grünen und SPÖ, Dieter Egger, Johannes Rauch und Michael Ritsch den Bericht der Landesvolksanwältin. Eine allfällige Einflussnahme auf die Behörden durch den ÖVP-Abgeordneten Albert Hofer werde bei einer formaljuristischen Prüfung nicht berücksichtigt, so die drei Klubobleute.

Hinterfragenswerte Methode

Interessant und hinterfragenswert ist für Dieter Egger, Johannes Rauch und Michael Ritsch die Tatsache, dass mehrere Gedächtnisprotokolle über Besprechungen, Telefonate und dergleichen erst im Zuge der Prüfung durch die Landesvolksanwältin angelegt worden seien. Dazu meinen sie: „Wie man sich über ein Jahr nach einem Telefonat oder einer Besprechung einerseits an den Inhalt und andererseits an den Zeitpunkt erinnern kann, ist uns schleierhaft. Das muss mit außergewöhnlichen Gedächtnisleistungen zusammenhängen.“

Die drei Klubobleute erwähnen in diesem Zusammenhang auch, dass der von der Raumplanungsabteilung für die Umwidmung geforderte Baubedarf nun doch nicht mehr gegeben sei. Denn zumindest eine Parzelle des umgewidmeten Teiles werde nicht bebaut werden.

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