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Cannabismitbringsel auf Party hat Konsequenzen

©VN/Hofmeister
18-Jähriger hat Glück, seine Vorstrafe wird ihm bei der Lehrstellensuche kein Bein stellen.

Ein junger Mann musste sich wegen unerlaubten Drogenbesitzes, -konsum und Weitergabe von Suchtmitteln vor Gericht verantworten. Der Lehrling hatte auf eine Party einen Joint mitgebracht und andere mitrauchen lassen. Dass der Joint auch an Minderjährige – also an Jugendliche unter 18 weiter gereicht wurde, war ihm nicht so bewusst, doch genau dieser Umstand zitierte in vors Landesgericht. Als Strafe bekommt er 1.200 Euro, doch das ist nicht seine größte Sorge.

Schwierigkeiten bei Stellensuche

Der Techniker macht seinen Job gut, doch er will eine Zusatzausbildung absolvieren und sucht nach Stellen. Eine Vorstrafe wegen eines Drogendeliktes ist da kein Pluspunkt. Doch der Junge hat Glück, die Grenze, wo auch sein künftiger Arbeitgeber uneingeschränkte Einsicht in seine Vergangenheit hätte, liegt bei 360 Tagessätzen. Ihm wurden 300 Tagessätze à vier Euro aufgebrummt. Somit ist er drunter und er hat offiziell eine weiße Weste. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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