Das berichtet die Online-Ausgabe des “Wirtschaftsblatts”. Zwar habe am Landgericht in Vaduz kürzlich die sogenannte “”Ausfolgungstagsatzung” bezüglich der beschlagnahmten Buwog-Dokumente stattgefunden. Theoretisch könnte der Rechtsstreit um die Aktenübergabe an die WKStA allerdings noch durch drei Instanzen gehen. Laut dem Liechtensteiner Gerichtssprecher Wilhelm Ungerank wird das Landgericht gemäß “Wirtschafstblatt” nach der Tagsatzung vergangenen Mittwoch “innerhalb einiger Wochen” schriftlich entscheiden, ob die Akten der WKStA übermittelt werden. Gegen diesen Beschluss steht den Parteien eine Beschwerde zu. Laut Ungerank könnten maximal zwei weitere Gerichtsinstanzen über die Aktenübermittlung entscheiden. Das letzte Wort könnte, sofern alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, der liechtensteinische Staatsgerichtshof sprechen.
Dokumente entwendet
Wie ausführlich berichtet, waren in Liechtenstein Dokumente beschlagnahmt worden, die Geldflüsse in der Causa Buwog dokumentieren und Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser belasten könnten. Ein Teil dieser Akten wurde von einem FL-Anwalt und stellvertretenden Landtagabgeordneten entwendet und später zurückgebracht. Ob sie verfälscht wurden und heikle Passagen wie kolportiert herauskopiert worden waren, ist noch Gegenstand von Ermittlungen.
(Red.)
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