Es werde “ohne nähere Sachkenntnis auf tendenziöse und unseriöse Weise berichtet”, heißt es in einer der APA übermittelten schriftlichen Stellungnahme. Gegen den Anwalt laufen Vorerhebungen der Liechtensteinischen Justiz, ermittelt wird wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung.
Kanzlei: Keine Vorschriften verletzt
Für die Kanzlei Marxer & Partner war der Vorgang legal: Ein Partner der Kanzlei habe die Unterlagen “im Zuge einer bewilligten Akteneinsicht behoben und unserem Mandanten unverzüglich gegen Quittung ausgehändigt”. Nach Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft “haben wir unseren Mandanten bewogen, diese Unterlagen dem Gericht freiwillig zur Verfügung zu stellen, sodass sie im neuen Rechtshilfeverfahren zur Verfügung stehen”, heißt es in der Stellungnahme. Das Vorgehen des Anwalts habe keine strafrechtlichen Vorschriften verletzt, denn der Rechtsgrund für die Einbehaltung der Unterlagen durch das Gericht sei weggefallen, so die Kanzlei. Die Unterlagen stammten von einem in Liechtenstein ansässigen Wirtschaftsprüfer, der in dem Verfahren nicht Beschuldigter sei und von Marxer & Partner vertreten werde. “Über Beschwerde des Wirtschaftsprüfers hat das Fürstliche Obergericht die Beschlagnahme und auch die Leistung von Rechtshilfe unter anderem wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses für unzulässig erklärt; die dagegen von der Staatsanwaltschaft eingebrachte Revisionsbeschwerde hat der Oberste Gerichtshof verworfen. Damit fiel der Rechtsgrund für die Einbehaltung dieser Unterlagen durch das Gericht weg. Diese Unterlagen wären – ohne Wenn und Aber – unverzüglich auszufolgen gewesen”, heißt es.
(APA)
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