Verwaltungsstrafen bei Übertretungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sollen demnach dem jeweiligen Straßenerhalter zugeschrieben werden.
Bußgelder an die Gemeinden?
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob Bußgelder, die auf Landesstraßen innerhalb von Ortsgebieten eingenommen werden, zum Teil auch an die Gemeinde fließen könnten. Der Antrag wurde vom Team Stronach (TS) Salzburg eingebracht, Klubobmann Helmut Naderer hatte zuletzt das “ungerechte Schmarotzertum” der Wiener Bundesregierung kritisiert.
Drei Millionen Euro jährlich
Sein Parteikollege, Verkehrslandesrat Hans Mayr, rechnet mit zusätzlichen Einnahmen für Land und Gemeinden in der Höhe von rund drei Millionen Euro jährlich, die für den Erhalt und den Neubau von Straßen zur Verfügung stünden. Außerdem sollen mit den Mehreinnahmen Maßnahmen zu mehr Verkehrssicherheit finanziert werden. Die Forderung aus Salzburg könnte bereits bei der nächsten Landtagspräsidenten-Konferenz und bei der nächsten Landeshauptleute-Konferenz zur Sprache kommen.
“Verländerung” im Jahr 2002 vereinbart
Die “Verländerung” der Bundesstraßen wurde 2002 zwischen Bund und Ländern vereinbart. Die zuständige Sektion im Verkehrsministerium wurde aufgelöst, den Ländern wurden zur Erhaltung der Straßen “Zweckzuschüsse” übertragen. Die Zweckbindung existierte aber nur wenige Jahre, die Mittel wurden 2008 in die regulären Steuer-Anteile der Länder einberechnet.
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