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Burkaverbot: Millionär will Strafen übernehmen

Beispiele für erlaubte bzw. verbotene Formen der Gesichtsverhüllung
Beispiele für erlaubte bzw. verbotene Formen der Gesichtsverhüllung ©APA
In Kürze wird das Verhüllungs-Verbot in Österreich geltend. Ein muslimischer Millionär hat es sich zur Aufgabe gemacht künftig die Strafen zu zahlen. Er will damit Frauen, die die Burka tragen, aus der Patsche helfen.

Der Geschäftsmann Rachid Nekkaz will in Zukunft alle nach dem österreichischen “Burka-Verbot” ausgesprochenen Strafen bezahlen. Der algerisch-französische Millionär ist nicht nur ein professioneller Geschäftsmann, sondern auch ein engagierter und leidenschaftlicher politischer Aktivist.

Nekkaz übernimmt mit seiner Organisation “Touche pas à ma constitution” (zu deutsch: “Rühr’ meine Verfassung nicht an”) bereits ähnliche Strafen in Frankreich, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz. Schon 2016 beglich er in Frankreich die Strafen von Burkiniträgerinnen. Laut “Servus Nachrichten” will er das nun auch auf Österreich ausweiten.

“Wenn man die Religionsfreiheit akzeptiert, muss man auch die Sichtbarkeit der Religionen akzeptieren”, gab Nekkaz gegenüber Servus-TV an. Für Frauen, die freiwillig die Burka tragen, werde er immer da sein und auch gerne ihre Strafen bezahlen. Obwohl er sich selbst nicht als Anhänger der Vollverschleierung sieht, leistet er mit seiner Aktion einen wichtigen Beitrag zur Religionsfreiheit. Bisher habe er schon rund 300.000 Euro für solche Strafen und den zugehörigen Rechtsbeistand ausgegeben.

Verhüllungs-Verbot gilt ab 1. Oktober

Ab dem 1. Oktober wird in Österreich ein Verhüllungs-Verbot bestehen. Viele Leute verstehen darunter auch ein “Burka-Verbot”. Damit wird streng gläubigen muslimischen Frauen verboten, das Gesicht vollständig unter einem Schleier zu verstecken. Das stört die Polizei angeblich in Österreich, wenn sie Verbrecher sucht. Das Verbot gilt etwa auch für Staubschutz-Masken oder die beliebten Clown-Masken. Wer verschleiert erwischt wird, muss mit bis zu 150 Euro Strafe rechnen. Es gibt aber auch Ausnahmen: Eine Clown-Maske darf man beispielsweise im Fasching tragen.

Beispiele für erlaubte bzw. verbotene Formen der Gesichtsverhüllung
Beispiele für erlaubte bzw. verbotene Formen der Gesichtsverhüllung ©APA

Zur Erklärung: Eine Burka ist eine Art Umhang, der den ganzen Körper und das Gesicht verhüllt. Streng gläubige muslimische Frauen aus Ländern wie Afghanistan oder Pakistan tragen einen solchen Umhang. Da der Umhang alles verhüllt, kann man damit das Gesicht nicht erkennen.

 

(Red.)

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