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Burkaverbot im öffentlichen Raum: Was passiert bei Vollverschleierung?

Das Burkaverbot im öffentlichen Raum in Vorarlberg wurde beschlossen.
Das Burkaverbot im öffentlichen Raum in Vorarlberg wurde beschlossen. ©APA (dpa)
Das Burkaverbot im öffentlichen Raum ist beschlossen, doch mit welchen Strafen haben Vollverschleierte zu rechnen und wie wird man in Vorarlberg mit dem Gesetz umgehen?
Wallner zum Burkaverbot

Es wurde lange über ein Burkaverbot diskutiert. Seit kurzem ist es fix: Vollverschleierungen haben im öffentlichen Raum, wie im Gericht, bei der Bezirkshauptmannschaft oder im AMS nichts zu suchen. Wie aber die Strafen für Burkaträgerinnen künftig aussehen werden, darüber ist man sich noch nicht einig.

“Wahrscheinlich wird es eine Verwaltungsstrafe”

Norbert Stütler, Justizpressesprecher
Norbert Stütler, Justizpressesprecher ©Neue/Seff Dünser

Norbert Stütler, Justizpressesprecher, gibt an: “Wir haben noch keine genauen Anweisungen für das Umgehen mit Burkaträgerinnen erhalten. Das müssen wir zuerst mit dem Ministerium abklären, ich denke aber es wird sich letztendlich um eine Verwaltungsstrafe handeln.” Allerdings war dies bisher kein Thema und er könne sich an keinen Fall aus der Vergangenheit erinnern, bei dem jemand in Vollverschleierung bei Gericht erschienen ist.

“Vollverschleierungen in der BH Bludenz sind mir nicht bekannt”

Johannes Nöbl, Bezirkshauptmann in Bludenz
Johannes Nöbl, Bezirkshauptmann in Bludenz ©Andreas Vaschauner

Auch laut dem Bludenzer Bezirkshauptmann Johannes Nöbl kam es noch nicht vor, dass Burkaträgerinnen in der BH Bludenz waren. “Vielleicht beim Kundenservice, wenn es um Führerschein- oder Passausstellungen geht. Aber auch dort, kann ich mich an keinen Vorfall erinnern”, sagt Nöbl.

“Vermutlich wird die Beratung verweigert”

ams-vorarlberg
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Johannes Metzler vom AMS betont, dass es sich um einen minimalen Anteil an vollverschleierten Frauen in Vorarlberg handelt, und deshalb noch keine genauen Schritte – wenn es zu einem Vergehen kommt – diskutiert wurden. “Ich denke, das wäre dann eine polizeiliche Angelegenheit. Wir beim AMS würden vermutlich die Beratung verweigern müssen.” In der Vergangenheit war er aber noch nie mit Burkaträgerinnen konfrontiert worden. “Natürlich gibt es einige Damen, die mit Kopftuch bei uns erscheinen. Das ist aber gar kein Thema und ändert auch nichts an der Beratungssituation”, so Metzler.

Keine Strafen ohne fixes Gesetz

Seitens der Polizei gibt es noch keine Auskunft zu möglichen Strafen. Erst wenn der Gesetzestext steht, werden die Polizisten damit betraut. Wie Angestellte im öffentlichen Raum Vollverschleierungen in Zukunft handhaben müssen, werde ebenfalls beschlossen, sobald alles festgelegt wurde. Derweil werden aber keine Strafen für Burkaträgerinnen verhängt.

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