Ihr Anwalt Georg Zanger wollte das umstrittene Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz vor den Verfassungsgerichtshof bringen und seine Aufhebung erwirken. Dass dies nun nicht möglich sei, sei “sehr bedauerlich”, sagte Zanger im “Standard” (Wochenend-Ausgabe). Eine Begründung für die Verfahrenseinstellung ist dem Schreiben der Landespolizeidirektion Wien laut Zanger nicht zu entnehmen.
Der Anwalt prüft nun die Eröffnung eines Amtshaftungsverfahrens. Das seit Anfang Oktober 2017 geltende Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz soll eigentlich als “Burka-Verbot” wirken, wurde aber “religionsneutral” formuliert. Vorgesehen sind Strafen bis zu 150 Euro.
(APA/Red.)
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