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Rauchverbot für Unter-18-Jährige kommt Mitte 2018

Ein Rauchverbot unter 18 sieht die Jugendvertretung differenziert
Ein Rauchverbot unter 18 sieht die Jugendvertretung differenziert ©APA
Das Rauchverbot für Unter-18-Jährige kommt: Die Jugendreferenten der Bundesländer haben sich bei einer Konferenz in Krems auf die Umsetzung dieses Vorschlags von Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) geeinigt.
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Mitte 2018 soll das neue Alterslimit für den Kauf von Zigaretten in Kraft treten, in Kombination mit einem Maßnahmenpaket zur Prävention.

Karmasin freute sich über diesen “eindeutigen und weitreichenden” Beschluss und sprach von einem Meilenstein in der gesundheitspolitischen Jugendpolitik. Neben der Anhebung des Schutzalters von 16 auf 18 Jahre beim Nikotinkonsum kamen die Jugendlandesräte überein, an der Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen zu arbeiten.

Verschiedene Gesetze in allen Bundesländern

Für diese trat am Freitag auch die Bundesjugendvertretung (BJV) ein. Mit auf ihre Sonnenbrillen geklebten Paragrafenzeichen machten die Vertreter der BVJ auf den Gesetzes-Wirrwarr aufmerksam. Die Situation sei unübersichtlich, verwies BJV-Vorsitzender Christian Zoll (JVP) gegenüber der APA etwa auf die unterschiedlichen Ausgehzeiten für Jugendliche. Es sei “absurd”, wenn zum Beispiel ein 15-Jähriger in Kärnten legal bis Mitternacht unterwegs ist und dann beim Heimfahren in die Steiermark die dort geltenden Gesetze bricht.

Verstärkte Prävention wichtig

Die bevorstehende Neuregelung des Rauchverbotes durch Anhebung der Altersgrenze auf 18 sieht die Jugendvertretung differenziert. Altersgrenzen allein würden das Problem nicht lösen, sprach sich Zoll neben der Eigenverantwortung jedes einzelnen vor dem Hintergrund, dass oftmals bereits unter 15-Jährige zu rauchen beginnen, für verstärkte Prävention aus.

Für die Jugendorganisation sei primär, dass eine Vereinheitlichung des Jugendschutzes gesetzlich zustande kommt – egal wie. Dem Vorsitzteam im Vorstand der BJV gehören neben Zoll auch Julia Herr (SJ), Martina Tiwald (Schülerunion) und Derai Al Nuaimi (Muslimische Jugend Österreich) an.

LH Wallner für Vorarlberg dabei

“Damit rückt eine bundesweit einheitliche Lösung in greifbare Nähe”, wie Vorarlbergs Landeshauptmann Wallner betont. Ein Alleingang eines Bundeslandes in dieser Frage hätte für ihn nämlich keinen Sinn gemacht. “Dass nun alle Länder in dieser wichtigen Frage im Sinne der Gesundheit der jungen Generation an einem Strang ziehen, ist sehr erfreulich”, so Wallner.

Flankierende Aktivitäten

Vorarlberg trage den Vorstoß auch deshalb ausdrücklich mit, weil das Verbot von gesundheitsfördernden und präventiven Begleitaktivitäten flankiert werden soll, hebt der Landeshauptmann hervor. “Zu klären wird unter anderem auch die Frage nach der Abgabe von Tabakwaren sein”, so Wallner. Der Zugang müsse deutlich eingeschränkt werden. Das zuständige Ministerium haben die JugendreferentInnen ersucht, eine mit weiteren Fachleuten bestückte Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die unter Berücksichtigung bereits vorliegender Vorschläge zur Prävention verstärkte Maßnahmen entwickelt.

Weitere Vereinheitlichungsschritte denkbar

Eine andere Arbeitsgruppe wurde mit der Aufgabe betraut, im Jugendschutz mögliche Vereinheitlichungspotenziale auszuloten. Für Vorarlberg sind weitere Harmonisierungsschritte im Jugendschutz mittels Bund-Länder-Vereinbarung (15a) grundsätzlich vorstellbar, sagt Landeshauptmann Wallner: “In einer 15a-Vereinbarung ließen sich die wesentlichen Kernpunkte – Ausgehzeiten, einheitliche Bestimmungen zu Alkohol und Tabak – festlegen”. Für Wallner bedeutet dies aber auch, dass die östlichen Bundesländer beim gebrannten Alkohol die Vorarlberger Regelung übernehmen müssten. “In Vorarlberg darf an unter 18-Jährige kein gebrannter Alkohol ausgegeben werden. Eine Lockerung kann ich mir hier nicht vorstellen”, betont Wallner. Eine solche 15a-Vereinbarung mit dem Bund könnte eine Art Rahmen bilden. In anderen Punkten will sich die Vorarlberger Landesregierung jedoch nicht dreinreden lassen, wie Wallner klarstellt: “Die Länder sollen Fragen der Jugendbeteiligung und der Förderung weiter selbst regeln können.”

(APA)

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