Harant wurde am 3. November 2015 angelobt. “Meine erste Amtshandlung war die Weisung an den Amtsleiter, nur die Hälfte meines Bezuges auszubezahlen”, sagte Harant am Samstag zur APA. Statt 2.641,90 Euro erhält er nur 1.320,95 Euro. “Wir haben beide gewusst, dass das gegen die Gemeindeordnung ist. Aber er hat gesagt, ich bin der Chef, und wenn der es anschafft, dann mache ich es”, so der Bürgermeister. Als Grund für seinen Teilverzicht nennt er, dass die Hälfte angesichts des Arbeitsaufwandes reiche.
Die erste Rüge des Landes sei ihm noch egal gewesen. Doch im Mai bekam er vom Land als Aufsichtsbehörde einen Bescheid mit der Anordnung, die Weisung an den Amtsleiter aufzuheben. Laut Landesregierung ist ein Verzicht auf die Hälfte eines Politikerbezuges wegen des klaren Verzichtsverbotes im Bezügegesetz “weder zulässig noch rechtswirksam”. Harant berief dagegen beim Landesverwaltungsgericht, doch dieser wies die Beschwerde vor wenigen Tagen ab. “Ich habe diesen Bescheid noch gar nicht, aber mein Anwalt.”
Aufgeben will der Bürgermeister damit aber nicht. Sein Ziel sei es, die Sache vor den Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof zu bringen. “Denn im Burgenland ist es sehr wohl möglich, auf Teile des Bezuges zu verzichten, in Oberösterreich aber nicht. Das geht gar nicht, das widerspricht dem Gleichheitsprinzip”, so Harant zur APA. Ihm sei von Anfang an klar gewesen, dass dies eine “lange Geschichte” werde. Derzeit stimmt er sich mit seinem Rechtsberater – er unterstützt Harant in der Causa gratis – über die weitere Vorgangsweise ab. Der Advokat habe ihm gegenüber durchklingen lassen, dass sich die Causa noch zwei bis drei Jahre in die Länge ziehen könnte.
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