Bereits gegen 4:20 Uhr sei der Hahn aktiv und gut zu hören, beschweren sich Anrainer im Bürgerforum Vorarlberg. Der Beschwerdeführer stellt in Frage, ob dies so erlaubt ist und spricht von einer unzumutbaren Lärmbelästigung.
Besitzer versteht Kritik nicht
Walter Jenic kann die Beschwerde nicht nachvollziehen. In der Nacht sei der Hahn und die drei Hennen in ihrem Unterstand eingeschlossen und daher kaum zu hören. Er hält die Hühner zur Selbstversorgung mit biologischen Eiern und aus der Freude an den Tieren. Natürlich sei der Hahn untertags durchaus wahrnehmbar, aber aus seiner Sicht kaum störend. Dass die Nachbarn nicht zuerst das Gespräch mit ihm gesucht haben, wundert ihn.
Hühnerstall neben Bahngleisen
Beim Lokalaugenschein in der Kirlastraße war der Hahn durchaus hörbar. Doch auch die Kirlastraße ist nicht gerade wenig befahren, die Bahngleise grenzen direkt am Stall und Auslauffläche der Tiere an. Gegen einen Zug kommt der Hahn kaum an, wie auch im Video hörbar. Auch im Bürgerforum selbst sehen die meisten im Hahn eine zumutbare Lärmquelle. Nach dem Besuch durch VOL.AT verteidigte sich auch Jenic selbst im Bürgerforum.
Ortsüblich im ländlichen Raum
Rechtlich gesehen braucht es zur Haltung solch geringer Mengen an Tieren keine Genehmigung. Auch aufgrund der Lärmbelästigung sind den Anrainern die Hände eher gebunden. So ist zwar der Tierhalter angehalten, die Lärmbelästigung so gering wie möglich zu halten. 2012 entschied der Oberste Gerichtshof außerdem, dass die Geräusche artgerecht gehaltener Hühner – und ein Hahn zähle als Teil einer artgerechten Haltung – im ländlichen Raum als ortsüblich hinzunehmen sei. Allein schon deshalb sollte man wohl das Einvernehmen mit dem Tierhalter suchen, um eine Lösung zu finden.
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