Wird eine neue Gemeindestraße gebaut, könnten die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zur Übername der Hälfte der Kosten verpflichtet werden. Das sah die Novelle des Vorarlberger Straßengesetzes vor. Dieser Entwurf ist nun vom Tisch, sozusagen in letzter Minute: Wurde der Prozentsatz erst von 50 auf 30 gesenkt, ist der Kostenbeitrag jetzt komplett gefallen. Die Regierungsvorlage soll mit Stimmen von ÖVP und FPÖ im heutigen Rechtsausschuss abgeändert werden.Wieso diese Änderungen so spät kommen? „Wir sind, nach weiteren Analysen zum Ergebnis gekommen, dass Korrekturen notwendig sind und haben jetzt eine sehr grundeigentümerfreundliche Lösung gefunden“, begründet Legistik-Landesrat Siegi Stemer. „Auch wenn es relativ spät kommt, haben wir immer noch rechtzeitig erkannt, dass Nachjustierungen richtig sind.“ Im Juli soll das neue Gesetz schließlich beschlossen werden.
„Großer Brocken vom Tisch“
Die Eigentümervereinigung hatte sich für Änderungen am Gesetzesentwurf ins Zeug gelegt. Präsident Markus Hagen zeigt sich nun erleichtert. „Der große Brocken ist vom Tisch. Der ursprüngliche Entwurf war ein Wahnsinn. Der Einsatz hat sich gelohnt.“ Die vernünftigen, sachlichen Argumente hätten beim Land also noch zu einem Überdenken geführt. „Wir sind schließlich immer noch ein Land der Eigentümer. Wenn man einem da nicht mehr zuhört, weiß ich auch nicht mehr“, sagt Hagen. Nur noch für den Bau von Gehsteigen ist ein Kostenbeitrag vorgesehen. „Es wäre schlichtweg nicht zeitgemäß. Wir zahlen alle viel Steuer. Die zahlen wir ja zur Finanzierung des Gemeinwohls, also auch des Straßennetzes. Wenn ich dann für alles noch einmal einzeln zur Kasse gebeten werde, stimmt das System nicht mehr.“
„Eingriff abgewehrt“
Auch Freiheitlichen-Chef Dieter Egger, der sich gegen den Kostenbeitrag ausgesprochen hatte, ist über die Änderung der ursprünglichen Paragrafen erfreut. Nach der Umwidmungsabgabe habe man nun zumindest einen weiteren Eingriff ins Grundeigentum abwehren können. „Das war ja nicht nachvollziehbar: Ich habe noch mehr Verkehr vor der Hütte und muss dafür auch noch Geld bezahlen.“ Auch ein weiterer Punkt wird aus dem Gesetz gestrichen: Ursprünglich war vorgesehen, dass der Enteignungsparagraf ausgeweitet wird. Zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen, die für den Bau einer Straße notwendig sind, hätten Grundstückseigentümer enteignet werden können. „Das heißt, dass ein Fremder für eine Straße, mit der er nichts zu tun hat, seinen Grund verliert. Das wäre abstrus“, meint Egger.
Das jetzige Straßengesetz stammt aus dem Jahr 1969. Mit der Überarbeitung wird es auf einen zeitgemäßeren Stand gebracht. Oder wie Stemer sagt: „In ein modernes Korsett gebracht. Die Entwicklungen beim öffentlichen Verkehr werden berücksichtigt oder bei der Tunnelüberwachung. Die Videoüberwachung wird gesetzlich klar geregelt.“ Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden.
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