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Budget im Schnellverfahren - Maximal 17 Werktage für Parlament

Mit der Verschiebung des Budgets 2011 liefern Kanzler Werner Faymann (S) und Vizekanzler Josef Pröll (V) gleich ein zweifaches Novum: Seit über 25 Jahren hat keine Regierung außerhalb eines Wahljahres den verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Termin für die Budgetvorlage verpasst.
Wenig Zeit fürs Budget

Und noch nie hat eine Regierung dem Parlament zugemutet, ihren umfangreichen Haushaltsentwurf in kürzerer Zeit durchzuwinken: Um den Fristenlauf für ein Inkrafttreten mit Jahresbeginn einhalten zu können, bleiben nach der Budgetrede am 9. Dezember nur 17 Werktage für die Debatte des milliardenschweren Spar- und Steuerpakets.

Bis 22. Oktober muss die Regierung dem Nationalrat ihren Haushaltsentwurf vorlegen – spätestens zehn Wochen vor Beginn des neuen Finanzjahres, wie in Artikel 51 der Bundesverfassung festgelegt ist. Seit 1986 (so weit reichen die Aufzeichnungen der APA-Datenbank zurück) haben die verschiedenen Koalitionsregierungen diesen Termin acht Mal verstreichen lassen. Grund waren jedes Mal Neuwahlen auf Bundesebene, die zu einer Verzögerung des auf das Wahljahr folgenden Budgets führten. Und zwar sowohl nach regulären Wahlgängen (betroffen waren die Budgets 1991, 1995, 2000 und 2007) als auch durch Regierungskrisen ausgelöste vorgezogene Neuwahlen (betroffen waren die Budgets 1987, 1996, 2003 und 2009).

Die restlichen 16 Budgets wurden dem Nationalrat fristgerecht vorgelegt, wobei der klassische Oktober-Termin zuletzt zusehends aus der Mode geraten ist: Er wurde zwar bis Mitte der 90er Jahre großteils eingehalten, danach aber nur noch zweimal (bei den Budgets 2001 und 2005). Ein Grund dafür: Die Regierungen gingen dazu über, vor allem nach Wahljahren Doppelbudgets vorzulegen und diese wurden bereits im ersten Halbjahr beschlossen. Sollte die Regierung Faymann ihr Budget für 2011 tatsächlich wie nun angekündigt am 9. Dezember einbringen, dann wäre sie allerdings die erste, die den 22. Oktober verstreichen lässt, ohne vor einer Nationalratswahl zu stehen.

Gleichzeitig hat keine Regierung der letzten Jahrzehnte dem Parlament eine derart kurze Frist für die Budgetberatungen gesetzt – und das, obwohl das Budgetbegleitgesetz ein voraussichtlich milliardenschweres Spar- und Steuerpaket enthalten wird. Dem Nationalrat bleiben für Analyse, Debatte und Beschluss des Haushaltsentwurfs gerade einmal 23 Kalendertage, davon nur 17 Werktage. Sollte der Beschluss noch vor Weihnachten erfolgen, wären es nur elf Tage. Bisher waren durchwegs längere Fristen üblich: Seit 2000 dauerten die Budgetberatungen durchschnittlich 29 Werktage. Für das Budget 2000 hat sich die damals neu angetretene schwarz-blaue Koalition sogar 41 Werktage Zeit genommen – von der Budgetrede am 21. März bis zum Beschluss am 18. Mai 2000.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) hat der Regierung denn auch bereits mitgeteilt, dass die Vorlage des Budgets am 9. Dezember zu wenig Zeit für eine ordentliche parlamentarische Debatte lassen würde. Sie hofft auf ein Entgegenkommen der Regierung, das Budget doch noch früher einzubringen.

Für den formalen Fristenlauf würde der 9. Dezember freilich ausreichen, wie der frühere ÖVP-Klubdirektor Werner Zögernitz betont. Theoretisch könnte der Nationalrat dem Budget vor dem 24. Dezember zustimmen, der Bundesrat hat beim Finanzgesetz ja kein Mitspracherecht. Einzig dem Budgetbegleitgesetz müsste die Länderkammer zustimmen – dieses wird traditionell jedoch zu Beginn der Budgetdebatte beschlossen und könnte damit ebenfalls noch vor Weihnachten den Bundesrat passieren. Für die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung des Budgets im Bundesgesetzblatt bliebe dann zwischen Weihnachten und Neujahr Zeit. Notfalls könnte diese Prozedur auch schneller erfolgen, meint Zögernitz.

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