Der Bauarbeiter aus dem Bezirk Bregenz hat den nackten Penis des Kindes berührt. Vier derartige Übergriffe zwischen den Jahren 2000 und 2002 nimmt das Landesgericht Feldkirch an. Der Bub war beim ersten Missbrauch acht Jahre alt.
Urteil nicht rechtskräftig
Ein Schöffensenat verurteilte gestern den unbescholtenen Angeklagten wegen der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs Unmündiger und der geschlechtlichen Nötigung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Davon beträgt der zu verbüßende Teil sechs Monate. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Das Gericht sah davon ab, dem 47-Jährigen das Absitzen der Haftstrafe mit einer Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest zu verbieten. Der noch verheiratete Mann, bei dem das Scheidungsverfahren anhängig ist, gab zwei Vorfälle zu. Er bestritt jedoch, dabei Gewalt angewendet zu haben.
Der Schöffensenat habe aber die Angaben des Opfers für glaubwürdiger gehalten, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Hagen. Zumal eine Zeugin ausgesagt habe, das Opfer habe ihr vor Jahren schon von den Übergriffen erzählt, als sie selbst noch ein Kind gewesen sei. Der Strafprozess fand bis zur Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Gericht folgte den Angaben des Opfers auch dahingehend, dass es festgehalten worden sei und deswegen vor den Übergriffen nicht weglaufen können habe. Deswegen erfolgte auch ein Schuldspruch wegen geschlechtlicher Nötigung.
Schmerzensgeld-Zahlung
Der teilgeständige Angeklagte wurde auch dazu verurteilt, dem Opfer ein zusätzliches Schmerzengeld von 700 Euro zu bezahlen. Vor dem Prozess hatte der Mann 800 Euro überwiesen. Der 47-jährige Täter sagte, er befinde sich seiner pädophilen Neigung wegen seit einem Jahr beim Institut für Sozialdienste in Therapie.
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