Weiter begründet MACO in einer Aussendung das Prämiensystem damit, dass es damit auf sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren könne. Außerdem könne mit der Marktanpassung des Prämiensystems langfristig Arbeitsplätze abgesichert werden. Nach Rechtsmeinung MACOs handle es sich bei der betreffenden Betriebsvereinbarung um eine zeitlich befristete, die durch Kündigung ersatzlos entfalle.
Die von PRO-GE eingebrachte Klage war dem Unternehmen MACO am Montag noch nicht bekannt.
Keine Einung über neues Prämiensystem
Das neue Prämiensystem wurde im Dezember 2015 den Mitarbeitern vorgestellt. „Die Einzelvereinbarungen über das neue Leistungsentgelt wurden bereits von rund 100 der 130 am Standort Salzburg betroffenen Mitarbeiter unterzeichnet. Nur mit etwa 30 Personen konnte bisher keine Einigung erzielt werden“, so MACO in der Aussendung.
PRO-GE kritisiert Prämiensystem von MACO
Die Gewerkschaft kritisierte, dass Mitarbeiter, die sich weigern die neuen Einzelbezüge zu unterschreiben, auf die volle Zulage verzichten müssen. “Aus unserer Sicht spricht alles dafür, dass die von der Geschäftsführung aufgekündigte Betriebsvereinbarung nachwirkt. Das heißt: So lange keine neue Betriebsvereinbarung geschlossen worden ist, ist den Arbeitnehmern weiterhin die Prämie zu bezahlen”, teilte PRO-GE-Sekretär Daniel Mühlberger mit. Außerdem soll das Prämiensystem laut Mühlberger weder fairer noch leistungsgerechter sein und vor allem Frauen schlechter stellen.
1.500 Mitarbeiter bei MACO
MACO beschäftigt in den drei österreichischen Werken Salzburg, Mauterndorf und Trieben rund 1.500 Mitarbeiter. Im Zuge einer Kündigungswelle wurden zuletzt im vergangenen Sommer 115 Stammmitarbeiter und rund 100 Leiharbeiter abgebaut.
(SALZBURG24/APA)
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