Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 24-jähriger Arbeitsloser zu eineinhalb Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem gab es vier Monate auf Bewährung, 960 Euro Geldstrafe und 500 Euro für das Opfer. Der siebenfach Vorbestrafte wollte die Ex-Freundin zwingen, ihm eine zweite Chance zu geben.
Mäßige Reue und viel Selbstmitleid
Einen heftigen Schlag auf den Hinterkopf, mehrere Ohrfeigen, Tritte gegen die Beine und unzählige SMS hielt er für geeignete Mittel, ihre Liebe zu erzwingen. Stattdessen kamen Eltern und Polizei, der Mann muss nun zusätzlich zur Strafe ein Antiaggressionstraining absolvieren. „Wegen dieser Aktion verlier ich nun meine Wohnung“, bedauert der 24-Jährige. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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