Gleich drei Mal hat die Bludenzerin nach Überzeugung der Gerichte innerhalb von wenigen Tagen ihren damaligen Freund leicht verletzt.
Demnach hat die 35-Jährige eine brennende Zigarette am Ellbogen ihres 37-jährigen Partners ausgedrückt. Dazu wurde die Angeklagte wegen des Verbrechens der versuchten absichtlich schweren Körperverletzung schuldig gesprochen.
Der Schuldspruch erfolgte zudem wegen Körperverletzung in zwei Fällen. Weil sie ihn nach den Feststellungen der Gerichte mit einem Küchenmesser an Fingern einer Hand verletzt hat. Und ihm bei einem anderen Zwischenfall eine Tasse nachgeworfen und ihn so verletzt hat.
Verleumdung
Verurteilt wurde die Frau auch wegen Verleumdung. Sie hat den 37-Jährigen wahrheitswidrig falsch verdächtigt, er habe sie verletzt und bedroht.
Für all das wurde die unbescholtene Angeklagte zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Das Urteil ist nun rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat jetzt das Urteil des Landesgerichts Feldkirch bestätigt. Das Zweitgericht hat der Berufung der Angeklagten keine Folge gegeben.
Mit Messer bedroht
Die Gerichte glaubten bei der Beurteilung der strittigen Anklagepunkte nicht der Angeklagten, sondern ihrem nunmehrigen Exfreund. Er sagte als Zeuge etwa, sie sei ihm mit einem Küchenmesser nachgerannt. Er habe im Badezimmer die Tür zugehalten und nur einen Spalt weit geöffnet. Sie habe von draußen auf die Badezimmertür eingestochen und versucht, ihn durch den Spalt mit dem Messer zu erwischen. Er habe versucht, ihr das Messer abzunehmen. Dabei habe er Schnittwunden an Fingern erlitten.
Die von Emelle Eglenceoglu verteidigte Angeklagte behauptete, es sei umgekehrt gewesen. Er habe sie mit einem Messer angegriffen.
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