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Bregenzer wegen Wiederbetätigung verurteilt

Für Richter Mück zählte der Gesamteindruck.
Für Richter Mück zählte der Gesamteindruck. ©VOL.AT (Themenbild)
Ein Bregenzer wurde am Montag vom Landesgericht Feldkirch wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz zu sieben Monaten bedingter Haft plus 7.200 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt.

Der wegen Körperverletzung dreifach Vorbestrafte war Mitadministrator einer Website, auf der mehrere nationalsozialistische Inhalte gefunden wurden. Eine Hausdurchsuchung bei dem Mann förderte Texte von Hassliedern ebenso zu Tage wie Bilder und Symbole, die in Richtung Nationalsozialismus deuten.

“Demokratie gehört abgeschafft”

Über einzelne Äußerungen wie „Die Demokratie gehört abgeschafft“, diskutiert Richter Peter Mück eine Weile mit dem Bregenzer. „Es ist der gesamte Zusammenhang, der sich ergibt“, führt Mück jedoch aus, wenn zusätzlich Begriffe wie „Heldengedenken“ oder „Ostmark“ fallen.

Auch dass ein User „Wotan 88“ postete und der Beschuldigte dies nicht löschte, hinterlässt einen Hinweis. Dass 88 für doppeltes „h“ und Heil Hitler steht, weiß der Angeklagte zwar, aber es habe vieles eine doppelte Bedeutung, meint er lapidar.

Dass er im Wohnzimmer einen durchgestrichenen „§ 3d“ auf einem Sticker kleben hat, komplettiert das Bild und für die Staatsanwaltschaft ist mehr als klar, dass es hier um das Verbotsgesetz geht, von dem der Beschuldigte offenbar nicht viel hält. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Christiane Eckert)

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