Er habe dringend Geld für Drogen benötigt, rechtfertigte der jüngere Angeklagte für die Tat. Sein Komplize wollte Schulden bezahlen. Beide Angeklagten sind seit Jahren drogenabhängig. Als strafmildernd wertete der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Othmar Kraft das reumütige Geständnis und die verminderte Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten. Das Raubopfer bekam 2.000 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen. Der 20-jährige Hohenemser beantragte Therapie statt Strafe.
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