Es war in der Nacht auf Pfingstsonntag im vergangenen Juni. Der 33-jährige Bregenzer und ein deutscher Freund hatten sich in Hard bereits einige Biere und “Flying Hirsch” (Red Bull mit Jägermeister) gegönnt. Anschließend ging es weiter gemeinsam nach Fußach, wo im Hafen das Boot des Vorarlbergers lag, gerade erst gewassert. Noch ein Bier, und mit insgesamt 2,28 Promille im Blut kam die Idee: Ein Ritt auf den Wellen in stockfinsterer Nacht, hinaus auf das schwäbische Meer.
Boot prallte gegen Damm
Ihr abruptes Ende fand die Reise schließlich am Rheindamm. Oder besser, auf dem Rheindamm. Denn durch das hohe Tempo prallte das Boot nicht nur gegen den Damm, sondern wurde regelrecht aus den Fluten gehoben, ehe es mit dem Bug gegen die Aufschüttung stieß. Der Kapitän und sein Mitfahrer erlitten dabei leichte Schürfwunden, kamen ansonsten aber mit dem Schrecken davon.
2.400 Euro Strafe
Die Havarie hatte am Mittwoch ein Nachspiel am Bezirksgericht Bregenz. Richter Christian Röthlin verhängte über den Bregenzer Kapitän eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 200 Tagessätzen zu je zwölf Euro. Wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung und aus „generalpräventiven Gründen.“ Der Verurteilte erbat drei Tage Bedenkzeit.
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