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Gutachten der Apothekerkammer zum Apothekenansuchen in Feldkirch-Nofels liegt vor

Kammer sieht Bedarf als gegeben – Bezirkshauptmannschaft entscheidet

Die Österreichische Apothekerkammer hat ihr Sachverständigen-Gutachten zur Apotheke in Feldkirch-Nofels an die Bezirkshauptmannschaft übermittelt. Auf Basis der neuen rechtlichen Bestimmungen befürwortet es die Einrichtung einer öffentlichen Apotheke am geplanten Standort. Die Entscheidung über das Ansuchen trifft nun die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch.

Knapp fünf Monate nach einer Novelle des Apothekengesetzes hat die Österreichische Apothekerkammer die Bedarfsprüfung für die geplante Apotheke in Feldkirch-Nofels abgeschlossen. „Unserem Gutachten zufolge ist der Bedarf gegeben“, schildert der Präsident der Vorarlberger Apothekerkammer, Mag.pharm. Jürgen Rehak.

Rehak weiß: Sollte die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch die Apotheke in Nofels bewilligen, sind die Chancen auf die viel diskutierte Apotheke in Feldkirch-Tosters gering. „Die Apothekerkammer entscheidet nicht zwischen zwei Standorten“, betont der Vorarlberger Kammerpräsident. „Wir erstellen Gutachten, ob ein Bedarf gegeben ist. Das tun wir auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und in der Reihenfolge der Anträge, wie es das Gesetz auch vorsieht.“

Rasche Entscheidung
Kritik an der Verfahrensdauer weist der Vorarlberger Apothekerkammer-Präsident zurück. Der Europäische Gerichtshof hatte in einer Entscheidung Mitte 2016 flexiblere Regelungen zur Bedarfsprüfung verlangt. Diese beschloss der Nationalrat im Dezember.

Parallel dazu entwickelte die Österreichische Apothekerkammer gemeinsam mit der Technischen Universität Wien bereits neue Methoden der Bedarfsberechnung. „Seit März hat die Apothekerkammer nun bereits 20 Gutachten fertiggestellt“, betont Rehak. Das vorliegende Sachverständigen-Gutachten für Feldkirch war das erste für Vorarlberg seit der Gesetzesnovelle.

Die Entscheidung über das Ansuchen in Nofels liegt nun bei der Bezirkshauptmannschaft, die noch weitere Parameter zu prüfen hat. Über das Ansuchen für eine Apotheke in Feldkirch-Tosters kann de facto erst nach dem rechtsgültigen Abschluss des laufenden Verfahrens für Nofels entschieden werden.

 

Rückfragehinweis für die Redaktionen:
Vorarlberger Apothekerkammer, Präsident Jürgen Rehak, Telefon +43/676/6450603, Mail juergen.rehak@rheinapotheke.at
Pzwei. Pressearbeit, Wolfgang Pendl, Telefon +43/699/10016399, Mail wolfgang.pendl@pzwei.at

 

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