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Brandgefahr: Bartholomäberg verbietet Feuerwerk zu Silvester

Silvester-Feuerwerke: Absagen wegen Trockenheit.
Silvester-Feuerwerke: Absagen wegen Trockenheit. ©VOL.AT/Klaus Hartinger
Bartholomäberg. Aufgrund der wochenlangen Trockenheit und des mangelnden Schnees hat sich die Gemeinde Bartholomäberg zu einem drastischen Schritt entschlossen:  An Silvester werden im gesamten Gemeindegebiet Raketen und Knaller verboten.
Tiere und Silvester: Tipps vom Tierarzt

Laut Bürgermeister Martin Vallaster gehe die Sicherheit vor, es sei unverantwortbar, bei solchen Verhältnissen Feuerwerk zu erlauben. Deshalb müsse man Wald- und Hausbränden vorbeugen. Auch in anderen Gemeinden wird die Lage derzeit kritisch beäugt, in St. Anton wurde das Silvester-Feuerwerk bereits abgesagt. Erlaubt sind Kracher und Raketen der Kategorie F2 allgemein nur, wenn die Gemeinde dafür eine Ausnahmeregelung trifft – und im Bezirk Feldkirch beispielsweise hat bislang nur Rankweil eine Ausnahmeregelung erlassen. Andere Gemeinden könnten noch folgen.

In Tirol ist am Dienstag indes ein landes­weites Verbot von Privatfeuerwerken, offenem Feuer und Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereichen verordnet worden. Auch in Kärnten haben mehr als 30 Gemeinden ein Feuerwerksverbot für das Gemeindegebiet ausgesprochen.

LR Schwärzler bittet um besondere Vorsicht

Mit der Bitte, beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel besondere Vorsicht walten zu lassen, wendet sich auch Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler an die Vorarlberger Bevölkerung. Durch die anhaltend trockene Witterung wären Wald- und Wiesenflächen, aber auch Gebäude mit Schindeldächern leichter entzündbar, warnt Schwärzler. “Es ist absolute Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall ist es ratsam, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gänzlich zu verzichten”, appelliert der Landesrat an die Eigenverantwortung.

Erhöhte Feinstaubbelastung

Auch heuer wird von Seiten des Landes und der Bezirkshauptmannschaften allgemein appelliert, beim Verwenden von Feuerwerkskörper Zurückhaltung zu üben und Rücksicht auf die Umgebung, auf Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie auf die Umwelt zu nehmen. “Die Feinstaubbelastungen in der Silvesternacht übersteigen die Grenzwerte oft  um das Vielfache. Diese enorme Umweltbelastung kann durch eingeschränkten Einsatz erheblich reduziert werden”, sagt Umweltlandesrat Johannes Rauch. Am Neujahrstag wird an den Messstellen in Lustenau, Feldkirch und in Dornbirn oft noch der doppelte Wert des erlaubten Grenzwertes gemessen. Feuerwerkskörper sind Ursache für eine Reihe von Schadstoffbelastungen, beim Abbrennen steigt die Belastung der Luft explosionsartig an. Zu großen Teilen besteht der Feuerwerksqualm aus Feinstaub (PM – Particulate Matter, PM10 – Staubteilchen mit einem Durchmesser <10µm).

Auch die Gesundheit kann durch den lungengängigen Feinstaub erheblich beeinträchtigt werden, weil er sich negativ auf die Atemwege auswirkt. Asthmatiker haben einen erhöhten Medikamentenbedarf und Krankenhausaufnahmen wegen Herz-Kreislauf-Problemen sind vermehrt zu verzeichnen. “Gerade deshalb gilt es, auf kranke, ruhebedürftige und lärmempfindliche Menschen besonders Rücksicht zu nehmen”, betont Landesrat Rauch.

Auch Tiere leiden unter Feuerwerk

Landesrat Erich Schwärzler gibt weiters zu bedenken, dass auch Tiere sehr stark unter dem für sie ungewohnten Knall- und Blitzlichtgewitter, das oft tagelang andauert, leiden. Für viele Haus- und Wildtiere ist daher die Silvesternacht besonders belastend. Feuerwerks- und Knallkörper dürfen in lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten nicht abgeschossen werden. Die Exekutive wird auch heuer mit Schwerpunkteinsätzen darüber wachen, dass die bestehenden Verbote eingehalten werden.

Folgende Grundsätze sollen beachtet werden:

  • Weniger ist manchmal mehr: Reduzieren Sie Ihr Feuerwerk, auch Ihren Mitmenschen, der Tier- und Umwelt sowie der Luftqualität zuliebe.
  • Konzentrieren Sie das Zünden der Knall- und Feuerwerkskörper ausschließlich auf die Zeit des Jahreswechsels. Die unerwünschten Belastungen werden so auf eine kurze Zeit reduziert.
  • Entsorgen Sie die Reste, vermeiden Sie das Abfeuern auf Weide- und Äsungsflächen (nicht verrottbare Plastik- und Metallteile können in das Tierfutter gelangen und bei den Tieren schwere gesundheitliche Störungen auslösen)

Die Feuerwerkskörper für Unterhaltungszwecke fallen in die Kategorie F (F1 bis F4):

  • F1: Erzeugnisse, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen vernachlässigbaren Lärmpegel haben, wie Tischfeuerwerke, Feuerwerksscherzartikel, Traum­sterne, Knallerbsen, Partyknaller und Wunderkerzen. Sie können bereits ab dem Alter von 12 Jahren erworben werden.
  • F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen und einen geringen Lärmpegel haben, wie Silvesterraketen, Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Knallfrösche, Sprungräder, Fontänen („Vulkane“) und Feuerräder. Sie können ab 16 Jahren erworben werden.
  • F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen und deren Lärmpegel die Gesundheit nicht gefährden, wie stärkere Silvesterraketen. Sie können ab 18 Jahren erworben werden.
  • F4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, deren Lärmpegel die Gesundheit nicht gefährden und die für “Profis” vorgesehen sind. Erwerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein, Fachkenntnisse nachweisen und einen Pyrotechnikausweis für F4 haben.

(Red., APA, VLK)

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