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Bossing-Klage: Mobbing durch den Vorgesetzten

Vor dem Landesgericht Feldkirch wird eine Klage wegen "Bossing" verhandelt.
Vor dem Landesgericht Feldkirch wird eine Klage wegen "Bossing" verhandelt. ©VOL.AT/Rauch (Archivbild)
Arbeiter fordert in anhängigem Arbeitsprozess Entschädigung für erlittenes Bossing.

Sollten sich die Streitparteien auch vor Gericht mit Schimpfwörtern beleidigen, werde sie die Personen aus dem Verhandlungssaal weisen. Das kündigte Richterin Feyza Karagüzel zu Beginn des Arbeitsprozesses am Landesgericht Feldkirch an.

In einem Unternehmen sollen ein Arbeiter und der stellvertretende Betriebsleiter einander mit Schimpfwörtern bedacht haben. Der Arbeiter wurde deswegen nach 18 Jahren im Betrieb entlassen. Er bekämpft in dem arbeitsrechtlichen Verfahren seine Entlassung. Der anwaltlich von Clemens Achammer vertretene Kläger will zurück in die Nahrungsmittelfirma. Zudem fordert der ehemalige Mitarbeiter als Entschädigung für erlittenes Bossing 5000 Euro. Bossing bedeutet Mobbing durch Vorgesetzte. Jahrelang habe der stellvertretende Betriebsleiter seinen Mandanten schlechtgemacht, sagt Klagsvertreter Achammer. Der Vize-Chef habe schon lange vor der Entlassung angekündigt, er werde den Kläger aus der Firma bringen. Zum Psychoterror zähle auch, dass der Betriebsleiter-Stellvertreter den Arbeiter beschimpft habe.

“Auf Beleidigungen reagiert”

Entlassen worden sei der Arbeiter, weil er sich vor anderen Mitarbeitern gegenüber dem Vorgesetzten obszön geäußert habe, sagte Beklagtenvertreter Christian Mertens. Der Anwalt des beklagten Unternehmens meinte, mit den Äußerungen sei die Autorität des Dienstgebers untergraben worden. Wäre das toleriert worden, wären interne Probleme entstanden.

Der Arbeiter räumt ein, er habe den Vize-Chef beschimpft und damit auf Beleidigungen seinerseits reagiert.

2000 Euro für einen Vergleich angeboten

Für einen Vergleich bot der Anwalt dem Kläger vorerst 2000 Euro an. Das war der klagenden Partei zu wenig. Sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen, hätte das Arbeitsgericht zu beurteilen, ob die Entlassung gerechtfertigt war oder nicht.

Richterin Karagüzel machte darauf aufmerksam, dass eine Entschädigung nur zugesprochen wird, wenn die erlittene gesundheitliche Beeinträchtigung einer Krankheit gleichzusetzen ist.

(Quelle: Seff Dünser/NEUE)

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