Mit Morddrohungen gegen den Gerichtsvollzieher hat der angeklagte Schuldner nach Ansicht des Gerichts das Vergehen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt begangen. Dafür wurde der mit einer Vorstrafe belastete Arbeitslose gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt.
Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet fünf Monaten Haft.
Unterhaltszahlungen
Die Pfändung seines Laptops im Exekutionsverfahren wegen ausstehender Unterhaltszahlungen hatte der Schuldner nach Überzeugung des Gerichts mit seinen Drohungen verhindern wollen. Demnach hat der 36-Jährige zum Gerichtsvollzieher gesagt, sein Bruder werde im Haus des Exekutors eine Bombe explodieren lassen. Er wisse, wo der Beamte wohne. Ihm werde etwas passieren, wenn der Laptop gepfändet werde.
Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf und beantragte einen Freispruch. Was ihm vorgeworfen werde, habe er nicht gesagt. Richter Günther Höllwarth glaubte jedoch den vier Polizisten, die bei dem Vorfall in der Bregenzer Wohnung des Angeklagten den Gerichtsvollzieher bei dessen Amtshandlung unterstützten. Der Gerichtsvollzieher schwächte seine vor der Polizei getätigten belastenden Aussagen als Prozesszeuge ab: Der Angeklagte habe nur zu ihm gesagt, er werde seinen Bruder zu ihm nach Hause schickten. Die Äußerung habe aber seiner Erinnerung nach nichts mit dem Laptop zu tun gehabt.
Weil ihm der Schuldner zuvor nie die Tür geöffnet hatte, ließ der von vier Polizisten begleitete Gerichtsvollzieher am 17. August die Wohnungstür vom Schlüsseldienst öffnen. In seiner Wohnung habe der 36-Jährige gegenüber dem Gerichtsvollzieher die Bombendrohung geäußert, sagten als Zeugen die vier Polizisten.
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