Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 38-jähriger Unterländer im Rahmen einer Diversion zu einer Geldbuße von 400 Euro, sowie 500 Euro Teilschmerzengeld verpflichtet. Der Mann hatte seinem Kumpel einen Böller der Klasse F4 verkauft. Dafür hätte der Spezi einen Pyrotechnikausweis gebraucht. Der Verkäufer nahm es nicht so genau. Zur Mitternachtsstunde des 31.12. passierte dann der schwere Unfall.
Finger amputiert
Dem 44-Jährigen wurden bei der Detonation in seiner Hand, Teile der Finger weggerissen, Teile mussten amputiert werden. Zudem wurde er im Genitalbereich verletzt. Zurzeit kann er nicht arbeiten. Dem Verkäufer tut es leid, was passiert ist und er räumt ein, dass er einem Laien diesen Böller nicht verkaufen hätte dürfen. Ist die Anklagebehörde einverstanden und der Mann bezahlt, dann ist die Sache ohne Vorstrafe strafrechtlich erledigt.
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