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Vorarlberger Rechnungshof kritisiert Grundstückskauf in Bezau

Der Vorarlberger Rechnungshof fand durchaus einige Kritikpunkte am Grundstücksverkauf in Bezau.
Der Vorarlberger Rechnungshof fand durchaus einige Kritikpunkte am Grundstücksverkauf in Bezau. ©VOL.AT
Bezau. Der Vorarlberger Rechnungshof hat in seinem Prüfbericht der Bregenzerwälder Gemeinde Bezau die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte für eine Erweiterung des Sozialzentrums heftig kritisiert.
RH-Kritik: Fall für ÖVP erledigt

Die Befangenheit des Bürgermeisters sei bereits im Vorfeld zu wenig wahrgenommen worden, der hohe Zeitdruck hätte vermieden werden können, betonte die stv. Direktorin Karin Jenny-Url am Freitag in Bregenz.

Vorwürfe gegen Bezauer Bürgermeister

Die Kritik des Landesrechnungshofs steht im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf, der derzeit auch Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Feldkirch ist. Konkret bestehe der Anfangsverdacht eines Amtsdeliktes gegen den Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis (ÖVP), hatte die Staatsanwaltschaft Mitte Mai mitgeteilt.

Der Gemeindeverband “Sozialzentrum Bezau”, der die Gemeinde Bezau angehört, hatte im Frühjahr 2012 zwei Grundstücke samt einer Immobilie gekauft, das Haus hatte zum Teil auch Fröwis gehört, die Grundstücke nahen Verwandten. Bereits im Juli 2013 hatte FPÖ-Chef Dieter Egger den Bezauer Bürgermeister der Befangenheit und Bereicherung in diesem Zusammenhang bezichtigt. Fröwis hatte Egger daraufhin wegen Verleumdung verklagt, im Mai 2014 war Egger von diesem Vorwurf freigesprochen worden.

Befangenheit in “unterschiedlichem Ausmaß”

Der Bürgermeister habe bei den Vorverhandlungen in unterschiedlichen Funktionen verhandelt, zum einen als Miteigentümer sowie Verwandter der Grundstückseigner, zum anderen als Bürgermeister und als Vertreter des Gemeindeverbandes “Sozialzentrum Bezau” als Käufer der Liegenschaften, beanstandete Jenny-Url bei der Präsentation des Prüfberichtes. Eine Vertretung habe er nicht organisiert.

Bei den Abstimmungen in der Gemeindevertretung habe Fröwis seine Befangenheit zwar wahrgenommen, “allerdings in unterschiedlichem Ausmaß”. So sei er bei der entscheidenden Sitzung, in der es um geänderte Tauschverhältnisse für die Grundstücke seiner Verwandten ging, im Raum geblieben. Er hätte zwar nicht mitgestimmt, wie der Protokollführer der Gemeinde dem Rechnungshof bestätigte, von Gesetzes wegen sei seine Anwesenheit im Raum aber nicht erlaubt gewesen.

Weitere Kritikpunkte an Fröwis

Weitere Kritikpunkte des Landesrechnungshofes in diesem Zusammenhang sind die wenig verbindlichen Vorverhandlungen und die Abfolge der einzelnen Umsetzungsschritte. Zum Beispiel habe der Bürgermeister zu einem Zeitpunkt Zahlungen an den Gemeindeverband angewiesen , als die Verträge “noch nicht unter Dach und Fach gewesen waren”, berichtete die stv. RH-Direktorin.

Der Zeitdruck beim Abschluss der Grundstücksgeschäfte habe zudem die Verhandlungsposition der Gemeinde insgesamt verschlechtert, die schlussendlich deutlich mehr gemeindeeigene Liegenschaften als Ausgleichsflächen bereitgestellt habe als ursprünglich geplant.

Insgesamt bescheinigte der Landesrechnungshof der Gemeinde Bezau im Prüfzeitraum von 2008 bis 2012 eine gute Entwicklung. Bürgermeister und Gemeindevorstand agierten “bodenständig und vernünftig”, sagte Jenny-Url. Die stv. Direktorin empfahl der Gemeinde allerdings, 2013 getätigte Schulden und Haftungen im Ausmaß von zwei Mio. Euro sukzessive abzubauen und zurückzuführen sowie eine vorausschauende Investitionsplanung zu etablieren. (APA)

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