Der Bregenzer ließ sich am Bregenzer Molo vor hunderten Zuschauern mehr oder weniger nackt oral von einer Bekannten “verwöhnen”. Ein Augenzeuge hat das vermeintliche Liebesspiel in den Bregenzer Seeanlagen – zumindest zum Teil – mitverfolgt und VOL.AT ein Foto zukommen lassen. Ob es sich dabei tatsächlich um das verurteilte Paar handelt, konnte nicht mehr verifiziert werden.
“Wir konnten unseren Augen nicht trauen”
“Wir konnten unseren Augen nicht trauen, als wir das Mädchen – nur noch bekleidet mit einem String und BH – in eindeutiger Pose über einem Mann liegend gesehen haben.” Ob es dabei tatsächlich zum Oralverkehr gekommen ist, kann der Mann heute nicht sagen. “Aus unserer Position war das Gott sei Dank nicht zu erkennen. Wir haben jedoch ein Foto gemacht, weil wir dachten, dass uns das keiner glaubt.” Für den Augenzeugen wurde damit jedoch eine Grenze des Erträglichen weit überschritten. “Ich bin sicher nicht prüde, aber das muss am helllichten Tag in so einer frequentierten Gegend nicht sein. Es waren auch Kinder unterwegs und zahlreiche Schaulustige haben sich das aus wenigen Metern Entfernung angesehen. Wir sind dann allerdings weitergegangen – das mögliche ‘Happy End’ wollten wir nicht miterleben.”
Anzahl der Fälle unbekannt
Solche Fälle der Erregung seien in Vorarlberg nicht gerade alltäglich, so die Einschätzung von Susanne Dilp von der Pressestelle der Landespolizeidirektion. Genaue Zahlen gebe es zwar nicht, jedoch seien im Sommer mehr Anzeigen zu verzeichnen wie im restlichen Jahr. “Die Reaktion der Beamten ist dann natürlich situationsabhängig, ob die Personen noch zu Gange sind.” Das liegt im Ermessensspielraum der Polizei. Um eine Anzeige komme man jedoch nicht herum, man sei an das Recht gebunden.
Bis zu sechs Monate Haft
Das besagte Pärchen wurde jeweils zu einer Strafe von 400 Euro verurteilt. Die beteiligte Dame war unauffindbar, sie wurde daher in ihrer Abwesenheit verurteilt. Damit hätte es für die beiden durchaus schlimmer kommen können. Paragraph 218 des Strafgesetzbuches sieht für sexuelle Belästigung und Erregung von Ärgernis durch sexuelle Handlungen bis zu sechs Monate Haft vor. Wenn andere Gesetze härtere Strafen vorsehen, kommen diese zur Anwendung.
Bemalten Penis zeigen ist strafbar
Durch welche sexuellen Handlungen man sich gestört fühlen kann, ist in Österreich genau definiert. “Eine sexuelle Handlung bedarf den unmittelbaren Kontakt mit den primären Geschlechtsorganen”, erläutert Strafrechtsexperte Sanjay Doshi von Brandtner & Doshi in Feldkirch. Durch öffentliche Küsse, Streicheln der Oberschenkel und Berührungen des entblößten Gesäß einer Person können in Österreich Zuschauer nicht belästigt werden. “Auch wenn die Geschlechtsorgane während der Berührung bekleidet sind, fällt die Handlung nicht unter diesen Paragraphen”, führt der Strafrechtler aus. Das Zeigen eines bemalten Penisses hingegen schon.
Outdoor-Sex in Vorarlberg beliebt
Outdoor-Sex ist auch in Vorarlberg ein Thema. So haben im Rahmen der großen VOL.AT- und WANN & WO-Sex-Umfrage rund 25 Prozent aller Beteiligten (4.652, Anm. d. Red.) angegeben, dass sie auf Sex an außergewöhnlichen Orten stehen. 44,7 Prozent haben dabei verraten, dass sie schon einmal Sex am See hatten, weitere 40 Prozent schon einmal auf einem öffentlichen Platz. (VOL.AT) (MAR)
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