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Bierglas zwei Mal auf den Kopf geschlagen

Das milde Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.
Das milde Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT bzw. Bilderbox
Feldkirch - 1200 Euro Geldstrafe für vorbestraften 37-Jährigen. Das Opfer kam mit leichten Verletzungen davon.

Der Täter und das Opfer hätten „Glück gehabt, dass nicht mehr passiert ist“, sagte Richter Günther Höllwarth. Ein 37-Jähriger schlug vor einer Arlberger Diskothek einem 31-jährigen Saisonarbeiter mit einem Bierglas zwei Mal auf den Kopf. Der Geschlagene kam mit blutenden Rissquetschwunden am Kopf und damit mit leichten Verletzungen glimpflich davon.

Wegen Körperverletzung wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belas­tete Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (240 Tagessätze zu je fünf Euro) verurteilt. Das milde Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte ein Jahr Gefängnis betragen.

Mit Schaufel geschlagen

Das dünne Halbliter-Bierglas zerbrach beim ersten Schlag. Mit dem Stumpf des Glases habe der Angeklagte ihm danach ein zweites Mal auf den Kopf geschlagen, sagte der Zeuge. Der Schuldspruch umfasste eine weitere Körperverletzung. Denn nach den Schlägen mit dem Bierglas schlug der angeklagte Kroate dem Slowaken mit einer Schaufel auf den Oberarm. Dabei erlitt das Opfer Prellungen.

Freigesprochen wurde der von German Bertsch verteidigte Angeklagte im Zweifel vom Vorwurf der gefährlichen Drohung. Der Hotel-Hausmeister hatte zu einem schlichtend eingreifenden Disco-Barkeeper gesagt, er werde ihn morgen töten. Der Richter ging dabei davon aus, dass der Angeklagte den Bedrohten nicht in Furcht und Unruhe versetzen wollte. Der Angeklagte sei betrunken und nach Provokationen emotional aufgebracht gewesen.

Ausgelöst worden sein sollen die Vorfälle dadurch, dass ein älterer Herr die Freundin des Angeklagten in der Disco begrapscht haben soll.

Er habe mit dem Angeklagten vor der Disco reden wollen, sagte der Slowake. Stattdessen habe ihn der Kroate mit dem Bierglas attackiert. Der Angeklagte behauptete vor Gericht ohne Erfolg, er habe sich mit dem Bierglas lediglich verteidigt.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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