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BG Bludenz: Etappensieg für Frühpensionierten

Nach 188 Krankenstandstagen in einem Jahr wurde der Gerichtsbeamte in Frühpension geschickt.
Nach 188 Krankenstandstagen in einem Jahr wurde der Gerichtsbeamte in Frühpension geschickt. ©VOL.AT/Bernd Hofmeister (Archivbild)
Bludenz, Wien. Gerichtsbeamter verwirkt Mobbing-Amtshaftungsspruch nicht, weil er sich nicht gegen Frühpensionierung gewehrt hat.

Einen ersten Etappensieg im Mobbingprozess gegen die Republik hat ein frühpensionierter Ex-Grundbuchführer des Bezirksgerichts Bludenz errungen. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) meint, dass der Kläger seinen Amtshaftungsanspruch als angebliches Mobbingopfer des Bezirksgerichts Bludenz nicht von vornherein schon dadurch verwirkt hat, dass er sich gegen seine 2010 von Amts wegen vorgenommene Frühpensionierung nicht gewehrt hat.

Damit gab der OGH dem Rekurs der beklagten Republik sowie des abgesetzten Bludenzer Gerichtsvorstehers und der Ex-BG-Geschäftsstellenleiterin, die als Nebenintervenienten auftreten, keine Folge. Der OGH bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz, das das Teilurteil des Landesgerichts Salzburg aufgehoben und in Salzburg eine neuerliche Verhandlung zum Feststellungsbegehren angeordnet hat. Nach Ansicht des Höchstgerichts in Wien hat der Kläger nicht gegen seine Rettungspflicht zur Abwehr von Schäden nach dem Amtshaftungsgesetz verstoßen: “Unter dem Aspekt der Zumutbarkeit ist von einem Beamten, der durch Mobbing krankheitsbedingt dienstunfähig wurde, nicht zu verlangen, ausgerechnet jenen Bescheid zu bekämpfen, der die belastende Arbeitssituation (die Schadensursache) endgültig beendet.” Mit dem Bescheid ist die amtswegige Frühpensionierung gemeint.

188 Krankenstandstage

Der OGH hat sich bislang nur mit dem Feststellungsbegehren befasst. Damit fordert der 56-jährige Kläger die Feststellung der Haftung der Republik für seinen Verdienstentgang als systematisches Mobbingopfer am BG Bludenz etwa durch rechtswidrige Suspendierung, Versetzungen und Dienstzuteilungen zwischen 2009 und 2010. Zudem verlangt der Montafoner im anhängigen Gerichtsverfahren für erlittenes Mobbing 30.000 Euro Schmerzengeld und Anwaltskosten. “Ob der Kläger tatsächlich das Mobbingopfer war, als das er sich nach seinem Vorbringen sieht, wird im fortgesetzten Verfahren zu klären sein”, heißt es in der OGH-Entscheidung.

Nach 188 Krankenstandstagen in einem Jahr wurde der Gerichtsbeamte in Frühpension geschickt. Er gilt als Aufdecker der Affäre um gefälschte Unterschriften am Bezirksgericht Bludenz.

Dazu wurde Ex-Gerichtsvorsteher Erich Mayer heuer rechtskräftig wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Der promovierte 42-Jährige verlor dadurch sein Amt als Richter.

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