Bezirksgerichte: Vorarlberg lehnt Schließung definitiv ab
Er habe Karl in einem heute, Mittwoch, verschickten Schreiben darüber informiert, dass er von seinem Einspruchsrecht Gebrauch mache, teilte Wallner in einer Aussendung mit. Die vom Bund erwarteten Einsparungseffekte seien unrealistisch. Nach einem Treffen mit Karl im Februar hatte Wallner von einer “dünnen Suppe” gesprochen, aber auch eine Prüfung der Frage versprochen.
Keine Einsparung durch Schließung
Die Recherchen des Landes hätten ergeben, dass durch die Schließung der beiden Standorte Bezau (Bregenzerwald) und Schruns (Montafon) keine Einsparungen zu erzielen seien. Das Bezirksgericht im Bregenzerwald hätten die Gemeinden des Gerichtssprengels Bezau mitfinanziert, damit dessen Bestand zumindest bis 2073 gewährleistet sei. Für das Bezirksgerichtsgebäude in Schruns falle bis 2080 keine Miete an.
Qualitätsverlust befürchtet
Die Machbarkeitsstudie von Karl gehe von 80.000 Euro aus, die man durch die Schließung eines Gerichtsstandorts einsparen könne. “Davon ist in Vorarlberg aber nicht auszugehen”, betonte der Landeshauptmann. Umgekehrt hätte ein Zusperren in Bezau und Schruns einen “massiven Qualitätsverlust” zur Folge, zudem seien die Bezirksgerichte Bezau und Schruns für ihre jeweilige Region stark identitätsstiftend, so Wallner. Er habe in dem Schreiben an Karl seinen Vorschlag wiederholt, als Maßnahme zur Optimierung der Gerichtsstruktur die Abschaffung der vier Oberlandesgerichte zu prüfen.
Außer Vorarlberg haben sich auch schon andere Bundesländer – etwa Kärnten, Tirol und Salzburg – mehr oder weniger skeptisch gegen die Pläne von Karl ausgesprochen. (APA)
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