Nachdem die Grünen aber einen Antrag auf eine Volksabstimmung dieser Themen stellten, einigten sich die Parteien nach intensiver Diskussion lediglich in einer Ausschussvorlage auf den Beginn eines Diskussionsprozesses über eine Landtags- und Demokratiereform, an deren Ende eine Volksabstimmung stehen könnte.
Opposition stellte Bedingungen für Verkleinerung
Für eine Verkleinerung des Landtags wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, die ÖVP und FPÖ gemeinsam erreichen würden. Eine Einigung in der Frage einer Landtagsverkleinerung schien bisher aber in weiter Ferne. Die ÖVP war nur zu einer Reduktion der Abgeordnetenzahl bereit, wenn die Freiheitlichen auf ihre Forderung nach einem gleichzeitigen Ausbau der Kontroll- und Minderheitenrechte verzichteten. SPÖ und Grüne erklärten stets, man würde nur im Zuge einer umfassenden Verwaltungsreform zustimmen. Nachdem die FPÖ ihre Forderung kürzlich aufgab, schien der Weg für das Vorhaben frei, im Rechtsausschuss standen entsprechende Verhandlungen an.
Verkleinerung als “Signal”
Im Vorfeld hieß es vonseiten der FPÖ, nachdem der Bund über eine Verkleinerung des National- und des Bundesrats nachdenke, dürfe sich auch Vorarlberg entsprechenden Überlegungen nicht verschließen. “In Zeiten des Sparens kann sich die Politik nicht auf die Zuschauertribüne zurückziehen, sondern muss als positives Vorbild vorangehen”, begründete FPÖ-Klubobmann Dieter Egger. “Eine allfällige Verkleinerung des Landtags ist in erster Linie ein Signal der Politik an die Bevölkerung, dass man auch bereit ist, bei sich selbst zu sparen”, zeigte sich ÖVP-Klubobmann Frühstück gesprächsbereit. Vor- und Nachteile müssten aber gut abgewogen werden.
Kontrollrechte sollen gestärkt werden
Die schwarz-blauen Pläne samt rascher Abstimmung für eine Verkleinerung durchkreuzten nun die Grünen. “Die Frage, wie demokratische Institutionen in Vorarlberg verfasst und gestaltet sind, kann und darf nicht der Entscheidung von möglicherweise zwei Parteien im Landtag überlassen werden”, erklärte Grünen-Klubobmann Johannes Rauch am Mittwoch seinen Antrag. Dafür sei die Legitimierung durch das Volk nötig. Deshalb müsse das, worauf sich die Parteien einigten, einer Volksabstimmung unterzogen werden. Nicht nur über Größe von Landtag und Landesregierung solle geredet werden, sondern auch über Kontrollrechte der Abgeordneten gegenüber der Regierung, über die Höhe der Parteienförderung, den Ausbau der direkten Demokratie in Vorarlberg und über eine Verwaltungsreform. Während SPÖ und FPÖ einer Volksabstimmung positiv gegenüberstanden, blieb die ÖVP zurückhaltend. “Eine Volksabstimmung kann am Schluss eines Diskussionsprozesses stehen”, hieß es.
(APA)
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