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Betrunkener tobte vor Bezirksrichterin

Invaliditätsrentner (59) soll von junger Frau verprügelt und zerkratzt worden sein.
Invaliditätsrentner (59) soll von junger Frau verprügelt und zerkratzt worden sein. ©Bilderbox
Bregenz - Ein 59-jähriger Mann beschuldigte eine 19-jährige Frau, von ihr verprügelt und zerkratzt worden zu sein. Nach einem Freispruch im Zweifel für die junge Frau am Bezirksgericht Bregenz verließ er betrunken, wütend und tobend den Verhandlungssaal.

Ein 59-Jähriger Invaliditätsrentner wollte von einer jungen Frau (19) verprügelt und zerkratzt worden sein. Seine Alkoholfahne durchströmte den Verhandlungssaal im Bezirksgericht, vor dem er gestern als Zeuge erschien. Seine junge Widersacherin bekannte sich nicht schuldig. Es sei damals „reine Notwehr“ gewesen. Der Rentner hätte sie gewürgt, bis sie keine Luft mehr bekommen hätte.

Was für ein Unsinn, empörte sich der Zeuge. Nur er selbst sei nach der Auseinandersetzung lädiert gewesen. Zum Beweis dafür zeigte er auf die Narbe an seiner Wange. „Und warum sollte die Frau Sie denn kratzen, wenn nicht, um sich gegen Sie zu wehren?“, wollte Richterin Melike Yolsal von ihm wissen. „Kratzen nennen Sie das? Kratzen tun Katzen!“ wies der Angesprochene auf die Schwere seiner Verletzung hin. Und dann die Brille. 900 Euro hätte sie gekostet. „Und jetzt hat sie einen Totalschaden“, fügt er hinzu.

Bezüglich der zertretenen Brille sprach die Richterin die Angeklagte schuldig. Strafe: 240 Euro. Einen Freispruch gab es im Zweifel bezüglich der Körperverletzung. Da platzte dem Frührentner der Kragen. Er begann zu toben, brüllte: „Ich erhebe Einspruch dagegen! Was fällt Ihnen ein!!?“ Er stampfte zur Türe, riss sie auf, stolperte beinahe über die Schwelle, knallte die Türe hinter sich zu. Draußen lief er auf dem Gang hin und her, aber verließ das Gerichtsgebäude nicht. Die verurteilte Frau zitterte. „Ich trau mich gar nicht hinaus.“ Richterin Yolsal informierte telefonisch den Gerichtsvorsteher und begann, den Verhandlungssaal zu lüften. „Spätestens jetzt ist klar, dass es sich damals um Notwehr gehandelt hat . . .“, bemerkte sie noch.

Den ganzen Artikel lesen Sie in den “Vorarlberger Nachrichten“.

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