Der Innviertler stieß Ende August vergangenen Jahres mit seinem Fahrrad eine 61-Jährige nieder. Sie erlitt mehrere Brüche, an deren Folgen sie noch heute leidet. Auch er trug eine Gehirnerschütterung davon. Bei seiner Behandlung wurden in seinem Blut 3,9 Promille Alkohol festgestellt.
Vor Gericht erklärte der Mann, er könne sich an nichts erinnern. Die Justiz hat sich wegen seines Alkoholkonsums mit ihm schon mehrmals befasst. Ein Entzug blieb ohne Erfolg. Derzeit habe er aber Arbeit und trinke nur hin und wieder ein Bier, sagte er.
Das Gericht verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten Haft bedingt auf drei Jahre, weiters zu 180 Tagsätzen von je fünf Euro und einem Teilschmerzensgeld von 1.000 Euro. Er muss auch für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Zudem erhielt er die Weisung, eine ambulante Entzugstherapie zu absolvieren und dies dem Gericht nachzuweisen. Obwohl er signalisierte, das Urteil anzunehmen, bekam er aus rechtlichen Gründen drei Tage Bedenkzeit, denn er war ohne Verteidiger erschienen.
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