Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 48-jähriger Mann Arbeiter wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu einer unbedingten Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt. Weitere 450 Euro gab es auf Bewährung, 150 Euro sind an Verfahrenskosten zu berappen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Mann war im Oktober vergangenen Jahres mit 1,96 Promille intus mit seinem Pkw erst in eine Gartenmauer, dann in einen Baum gefahren. Als er dennoch weiter fahren wollte, stoppte ihn eine Polizeistreife.
Nicht das erste Mal
Der Mann führte sich aggressiv auf, wollte nicht einmal die Sanitäter zu den zwei leichtverletzten Insassen lassen. Eine Frau erlitt eine Schnittwunde am Kopf, das Auto war blutverschmiert. Schlussendlich landete der Alkolenker im LKH Rankweil. Mittlerweile ist er in Therapie. Bereits vor sieben Jahren war ihm der Führerschein nach 0,9 Promille für einen Monat entzogen worden.
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