Mit gefälschten Überweisungsscheinen hat der geständige 19-Jährige vom Bankkonto seines Onkels 12.000 Euro abgezweigt. Der junge Erwachsene aus dem Bezirk Feldkirch hat auf Überweisungsscheinen als Auftraggeber seinen Onkel angegeben und dessen Unterschrift nachgeahmt.
Dafür wurde der besachwaltete Arbeitslose wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs angeklagt. Beim gestrigen Strafprozess am Landesgericht Feldkirch kam der unbescholtene Angeklagte mit einer Diversion davon, weil er geistig stark eingeschränkt ist. Wenn der 19-Jährige unentgeltlich 40 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichtet, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Der von Andreas Mandl verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.
Mit einem Teil des Geldes aus den Betrügereien hat sich der 19-jährige Erstangeklagte ein Moped gekauft. Er habe sich mit dem Moped einen Kindheitstraum erfüllen wollen, sagte der Angeklagte. Das Betrugsopfer hat den Schaden von 12.000 Euro inzwischen von seiner Hausbank ersetzt erhalten.
Im Zweifel freigesprochen hat Richterin Sabrina Tagwercher einen anderen Angeklagten. Der 19-jährige Drittangeklagte gab an, er habe nicht gewusst, dass als Auftraggeber der Überweisungen der Onkel des Erstangeklagten angegeben worden sei. Er sei davon ausgegangen, dass das behobene Geld dem 18-jährigen Zweitangeklagten gehöre. Der 18-Jährige habe zu ihm gesagt, er habe das Geld von seiner Oma geschenkt bekommen. Die Angaben des Drittangeklagten seien nicht zu widerlegen, sagte Richterin Tagwercher in ihrer Urteilsbegründung.
Gegen den mutmaßlichen Haupttäter konnte gestern noch nicht verhandelt werden. Der 18-jährige Zweitangeklagte aus dem Bezirk Bludenz ist am Freitag zum Strafprozess unentschuldigt nicht erschienen. Zum nächsten Verhandlungstermin wird er von der Polizei vorgeführt werden.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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