AA

Beschwerde gegen Weiler „Kuhhandel“

Bgm. Summer und sein Vize Hipp – hier bei der Angelobung 2010 – streiten über den Umgang mit der Agrargemeinschaft.
Bgm. Summer und sein Vize Hipp – hier bei der Angelobung 2010 – streiten über den Umgang mit der Agrargemeinschaft. ©Welte
Weiler - Agrarstreit: Vizebürgermeister bringt eine Aufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Summer ein.

Der Weiler Vizebürgermeister Thomas Hipp, Alfred Lins, Claudia Freek und Inge Brunner gehören der gleichen Fraktion wie Bürgermeister Dietmar Summer an: „Mitnand für Weiler“. Mit dem „Mit­nand“ ist es aber spätestens seit dieser Woche vorbei: Die vier Gemeindevertreter haben bei der BH Feldkirch eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht, gegen den Bürgermeister und weitere fünf Mandatare eingebracht, die gleichzeitig Gemeindevertreter und Agrargemeinschaftsmitglieder sind. Damit wollen sie erreichen, dass die Agrarklage beim Verfassungsgerichtshof doch noch aufrechtbleibt.

In Weiler wird derzeit darum gerungen, ob die Gemeinde Anspruch auf Erlöse der örtlichen Agrargemeinschaft hat. Dazu ging man bis vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Vergangene Woche stimmten die Gemeindevertreter allerdings mehrheitlich dafür, die VfGH-Beschwerde zurückzuziehen, um wieder Ruhe in die Gemeindestube zu bringen. Beschlossen wurde, dass die Agrargemeinschaft im Gegenzug ein Darlehen gewährt. Die vier Gemeindevertreter, die sich jetzt wehren, haben als einzige dagegen gestimmt.

Gesetzeswidrige Abstimmung?

Das Quartett kann sich nicht mit dem Beschluss abfinden und reichte deshalb die Beschwerde ein. Die sechs Gemeindevertreter in Doppelfunktion – inklusive Bürgermeister – hätten gesetzeswidrig gehandelt: Sie seien bei der Abstimmung befangen gewesen und hätten sich deshalb enthalten müssen.

„Wir sind absolut nicht gegen die Agrargemeinschaft, doch Recht soll Recht bleiben“, erklärt Alfred Lins, der Sprecher der Gruppe. Den abgeschlossenen Kompromiss bezeichnet er als Kuhhandel. Damit würde die einmalige Chance vergeben, die Rechtsverhältnisse der Gemeinde zur Agrargemeinschaft höchstgerichtlich zu klären. Auch die Möglichkeit, für die Gemeinde einen wesentlich höheren Gewinn zu erzielen, werde vertan. Das finanzielle Risiko für Weiler sei dabei relativ überschaubar, denn die Gebühren für die Einbringung der Verfassungsbeschwerde sind bereits angefallen. Zudem hat der VfGH in ähnlichen Fällen bereits gemeindefreundliche Urteile ausgesprochen.

Gemeindevertreterin Claudia Freek hält fest: „Wir wurden von der gesamten Bevölkerung gewählt und nicht nur von den Mitgliedern der Agrargemeinschaft. Außerdem haben wir den Eid abgelegt, nach bestem Wissen und Gewissen und zum Wohle der Gemeinde zu entscheiden. Es kann daher nicht so lange abgestimmt werden, bis es der Agrar passt. Das sind wir der Weiler Bevölkerung einfach schuldig.“

Der Landesagrarsenat hatte zuletzt festgestellt, dass die Gemeinde keine Ansprüche habe. In anderen Fällen – der prominenteste ist die Tiroler Gemeinde Mieders – haben die Höchstrichter aber anders entschieden. Jedenfalls sind die vier Gemeindevertreter bereit, bis zur letzten Instanz zu gehen. „Wir wollen eine rechtmäßig saubere Entscheidung“, sagt Lins. In der Aufsichtsbeschwerde an die BH weisen Hipp, Lins, Freek und Brunner auch auf die strafrechtliche Relevanz hin. „Wenn Bürgermeister und Gemeinderäte auf Forderungen verzichten, obwohl sie chancenreich sind, kann das strafbar sein“, hatte Andreas Scheil, Universitätsprofessor an der Uni Innsbruck, unlängst gegenüber den VN erklärt. Diese Rechtsansicht hat er mit einem Gutachten untermauert, das nun auch die Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft in Händen halten.

Gemeindegut-Agrargemeinschaften

Die meisten Gemeindegut-Agrargemeinschaften entstanden aus bäuerlichen Zusammenschlüssen. Durch Regulierungsverfahren, vor allem in den 1950er- und 1960er-Jahren, wurde ihnen Gemeindegut übertragen. In vielen Fällen ist aber strittig, ob das damals einwandfrei verlief. Beim Fall der Tiroler Gemeinde Mieders stellte der VfGH 2008 Rechtswidrigkeit fest. Die Regelungen der Gemeindegut-Agrargemeinschaften verletzen das Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger. Agrargemein­schaften übernehmen wichtige Aufgaben: Sie pflegen den Wald, kümmern sich um Wege, bestellen Felder. Auf dem Grund befinden sich aber teilweise auch lukrative Einnahmequellen: In Weiler ist es ein Steinbruch, andernorts sind es Skipisten. Auch veräußerte Grundstücke bringen Geld. Wem dieses zusteht, darum wird gestritten. In Weiler sind es rund 900.000 Euro.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Weiler
  • Beschwerde gegen Weiler „Kuhhandel“