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Berufung: Haft für Betrüger verkürzt

Betrogen worden sind neun Kunden in Vorarlberg und der Schweiz
Betrogen worden sind neun Kunden in Vorarlberg und der Schweiz ©Bilderbox
70.000 Euro kassiert, aber Waren nicht geliefert: Oberlandesgericht Innsbruck verringerte Gefängnisstrafe von 18 auf zwölf Monate.

Selbst seine beiden Verurteilungen von 2015 hielten einen Ingenieur nicht davon ab, weiterhin Betrügereien zu begehen. Für seine jüngsten Straftaten wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte am Innsbrucker Oberlandesgericht wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Das Berufungsgericht verringerte die erstinstanzliche Haftstrafe um sechs Monate. Am Landesgericht Feldkirch war noch eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten verhängt worden.

Die Strafe fiel vergleichsweise milde aus, weil der rückfällig gewordene Täter von der neuen Gesetzeslage profitierte. Seit 2016 beträgt der Strafrahmen für einen gewerbsmäßig angerichteten Betrugsschaden von 70.000 Euro nicht mehr ein bis zehn Jahre Gefängnis, sondern nur noch sechs Monate bis fünf Jahre. Begangen worden sind die Betrügereien zwischen Oktober 2014 und Juni 2016. Anzuwenden hatte das Gericht die für den Angeklagten günstigere Rechtslage und damit die aktuelle, die geringere Strafen für Vermögensdelikte vorsieht als früher.

Betrogen worden sind neun Kunden in Vorarlberg und der Schweiz, die beim Angeklagten Wintergärten, Verglasungen und Schiebetüren bestellt hatten. Die Kunden leisteten Anzahlungen, erhielten aber die Bestellungen nie. Geschädigt worden seien dadurch auch ältere Menschen, die so um ihre Ersparnisse gebracht worden seien, sagte die Feldkircher Staatsanwältin Karin Dragosits. Mit den betrügerisch herausgelockten Geldern habe sich der angeklagte Frühpensionist einen luxuriösen Lebensstil geleistet.

Psychische Störung

Mildernd werteten die Gerichte auch die verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Ihm bescheinigte Gerichtspsychiater Reinhard Haller eine psychische Störung, die therapeutisch behandelt werden sollte. Das psychische Problem sei bereits im Jahr 2000 festgestellt worden, merkte der Feldkircher Richter an. Der Angeklagte hätte sich behandeln lassen können. Deshalb sei es nicht so, dass der Mann sich nicht anders verhalten hätte können. Um sich dem Zugriff der Geschädigten zu entziehen, habe sich der Beschuldigte nach Deutschland abgesetzt.

Opfer seiner selbst. Sein Mandant sei nicht der Hauptdarsteller in einem schlechten Film, sondern in einem tragischen, sagte Verteidiger Andreas Brandtner. Er sei hochintelligent, könne sein Verhalten seiner psychischen Erkrankung wegen aber nicht steuern und sei deshalb auch ein Opfer seiner selbst.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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