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Berufung gegen UVP am Rohrspitz

Fußach (VN) -  Am Rohrspitz werden noch länger keine Bauarbeiter beschäftigt, dafür umso mehr Juristen. Ende März entschied das Land, dass das Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen wird, und somit der geplante Umbau der Hafenanlage am Rohrspitz erneut geprüft wird.
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Projektbetreiber Günther Salzmann zeigt sich damit nicht einverstanden. Vergangene Woche hat der Projektbetreiber gegen die Entscheidung des Landes, eine UVP durchzuführen, berufen. Nachdem Baumeister Michael Hassler Ende März sagte, man werde „eher nicht“ berufen, habe sich die Sachlage nun geändert.

Rohrspitz-Projekt von zwei Juristen geprüft

„Wir haben den Bescheid von zwei Juristen prüfen lassen. Sie sind unabhängig voneinander auf Ungereimtheiten gestoßen, deshalb nehmen wir jetzt das Rechtsmittel der Berufung in Anspruch“, erklärt Hassler, wieso eine Woche vor Ablauf der Frist die Berufung eingebracht wurde. Die nächsthöhere Instanz, in diesem Fall der Umweltsenat in Wien, wird die Sache nun prüfen. Auf Erfolgschancen will sich Hassler nicht festlegen, auch nicht auf einen Zeitraum der Entscheidung: „Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Sicher ist aber, dass wir frühestens in einem Jahr bauen können

Verzögerungen

Das Millionen-Projekt verzögert sich demnach weiter. Ursprünglich hätten die Bagger schon im vergangenen Herbst im Naturschutzgebiet auffahren sollen. Die Pläne der Yachting Salzmann GmbH: Der Hafen soll neu gebaut werden und zukünftig neben Restaurant auch ein Klein-Hotel mit 12 Doppelzimmern beinhalten. Tiefgaragen sollen Platz für 220 Autos und 34 Bootsliegeplätze bieten.

Stichwort

Umweltverträglichkeitsprüfung
Vor der Erteilung der Genehmigung für bestimmte, besonders relevante öffentliche und private Projekte ist in Österreich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Das Land wird dabei die Umweltauswirkungen des Projektes Rohrspitz prüfen.
 
Umweltsenat
Der Umweltsenat mit Sitz in Wien wird tätig, wenn gegen einen von einer Landesregierung erlassenen UVP-Bescheid Berufung eingelegt wird. Nur die Parteien des jeweiligen Verfahrens können berufen. Gegen eine Entscheidung des Umweltsenats kann eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof oder beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.
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