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Bericht ortet "kein Kontrollversagen" bei Bundestheatern

Sylvia Stantejsky kämpft gegen ihre Entlassung am Burgtheater
Sylvia Stantejsky kämpft gegen ihre Entlassung am Burgtheater
Am Donnerstag werden die Ergebnisse des Rechnungshof-Unterausschusses zur Causa Bundestheater dem RH-Ausschuss präsentiert. Während der Minderheitsbericht der Oppositionsparteien Grüne, NEOS und FPÖ Donnerstagfrüh vorgelegt werden soll, ortet der Mehrheitsbericht, über den der "Standard" am Mittwoch berichtet und der auch der APA vorliegt, kein Kontrollversagen seitens Holding und Ministerium.


Laut des beigelegten Erhebungsberichts des Bundeskanzleramts in Hinblick auf die laut Opposition “unzureichende Wahrnehmung der strategischen Führungsrolle” durch die Holding hinsichtlich des mehrjährigen Finanzbedarfs heißt es nach detaillierten Ausführungen: “Es ist daher festzuhalten, dass keine unzureichende Wahrnehmung der Führungsrolle der Bundestheater Holding GmbH vorliegt.” Vielmehr sei es dem Konzern “bis zum heutigen Tag möglich (gewesen), bei gleichbleibendem künstlerischen Angebot mit einer jährlich real sinkenden Basisabgeltung das Auslangen zu finden”. Ebenso habe die Holding laut Resümee des 70-seitigen Berichts “auf eine rasche Behebung der Zustände im Burgtheater gedrängt”, auch das Kulturressort habe “seine Kontrollaufgabe wahrgenommen”.

Auch die 2009/10 durchgeführte Evaluierung der Bundestheater sowie die Effizienzanalysen wurde unter die Lupe genommen. “Ausführlich diskutiert” wurde in den insgesamt sieben Sitzungen des “kleinen U-Ausschusses” auch die Kritik des Rechnungshofes, dass mit der Erarbeitung und Bezifferungen der Maßnahmen nicht die Wirtschaftsprüfer, sondern die Holding beauftragt wurde. Die ehemalige Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) erklärte bei ihrer Befragung, dass sie “Betroffene zu Beteiligten” habe machen wollen, indem die Bühnengesellschaften beim Heben der Sparpotenziale und Erarbeitung der Maßnahmen beteiligt wurden. “Die Reserven sollten mit vereinten Kräften gehoben werden”, wird die Ex-Ministerin zitiert. Die Vorschläge des Maßnahmenkatalogs aus der Bundestheater-Evaluierung seien bereits zu 90 Prozent umgesetzt.

Zum vorgeworfenen “Kontrollversagen im Kulturressort angesichts nicht oder verspätet vorgelegter Finanzierungs- und Strategiekonzepte” und “verzerrter oder zumindest unüblich dargestellter Jahresabschlüsse” verweist das BKA auf “die Verlässlichkeit von (durchgängig) positiven Testaten und Gebarungsprüfungsergebnissen der Wirtschaftsprüfer”, von der auszugehen gewesen sei. Auch die erneuten Bestellungen von Matthias Hartmann als Burgtheaterdirektor und Holding-Chef Georg Springer werden verteidigt. Bei Springer wird dieser Schritt aufgrund der “Verantwortung des amtierenden Geschäftsführers für den soeben auf Basis der Evaluierungsergebnisse fertiggestellten und von den Aufsichtsräten genehmigten Maßnahmenkatalog, dessen Umsetzung er in den folgenden Jahren verantworten und sicherstellen sollte”, begründet.

Bei Hartmanns Wiederbestellung sei man dem einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrats gefolgt. Zur Beziehung des Theaterexperten Peter F. Raddatz hält der Bericht fest, dass das Kulturressort “zu keinem Zeitpunkt Auftraggeber/Vertragspartner” von Raddatz gewesen sei, es gebe in den Unterlagen des Burgtheaters “weder schriftliche vertragliche Vereinbarungen noch schriftlich festgehaltene Ergebnisse der Beratertätigkeit, sondern lediglich drei Rechnungen sowie drei Auszahlungsbelege”.

Zusammenfassend, so heißt es, “müssen bei der finanziellen Situation der Bundestheater zwei unterschiedliche Themenbereiche auseinandergehalten werden”: Durch die Nicht-Valorisierung der Basisabgeltung habe sich die Situation der Bundestheater laufend verschlechtert. Hier sei die Strategie des Ministeriums gewesen, vorhandene Rücklagen und Reserven vor einer Erhöhung der Basisabgeltung aufzubrauchen und Einsparungspotenziale zu nutzen. “Davon zu trennen sind die Vorfälle im Burgtheater und ihre finanziellen Auswirkungen. In diesem Fall erfolgt eine Klärung durch die Gerichte.”

Dort kämpft bekanntlich die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin Sylvia Stantejsky gegen ihre Entlassung. Im Mehrheitsbericht wird sie mehrfach erwähnt: “Erst die forensische Untersuchung hat ergeben, dass die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin vor dem Bilanzstichtag Bareinzahlungen durchgeführt hat, die danach wieder aus dem Bargeldbestand abgehoben wurden”, heißt es. Dazu meinte der in die rechtliche Evaluierung eingebundene Anwalt Gerold Wietrzyk bei seiner Befragung: “Wenn jemand – und ich habe selbst im Rechnungswesen einmal geprüft und als Steuerberater gearbeitet – etwas verbergen will, kommt man mit ‘normalen’ Mitteln nur durch Zufall drauf.”

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