“Nach Informationen, die wir vom Stab der Militäreinheit W4050 bekommen haben, ist Benjamin F. am 17. Mai 2016 per Vertrag in den Militärdienst aufgenommen worden. Am 15. Dezember 2016 hat er sich unerlaubt von seiner Einheit entfernt und eine Fahndung wurde eingeleitet”, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des ukrainischen Verteidigungsministeriums. F. sei der einzige österreichische Staatsbürger, der den ukrainischen Streitkräfte angehört habe oder angehöre, erklärte das Ministerium weiter.
Kein Freiwilligendienst
Bei der Einheit W4050, deren Basis sich im zentralukrainischen Hajssyn befindet, handelt es sich um die 59. motorisierte Infanteriebrigade der ukrainischen Streitkräfte. Sprecher des Prawyj Sektor (PS) hatten gegenüber der APA bereits Anfang Mai erklärt, dass F. im 11. Bataillon der 59. Brigade registriert gewesen sei. Die rechtsextreme Organisation dementierte gleichzeitig Medienberichte, wonach F. vor seinem Eintritt in die regulären Streitkräfte in einem Freiwilligenbataillon des Prawyj Sektor gekämpft habe.
Entscheidung über Auslieferung “möglicherweise” in zwei Wochen
Die zuständige Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wirft dem 25-jährigen Vorarlberger vor, auf der ukrainischen Seite gekämpft und “gegnerische Soldaten, die sich bereits ergeben hatten, beziehungsweise Zivilisten getötet” zu haben. Die “Kriegsverbrechen” sollen im “Frühjahr 2016” verübt worden sein, erklärte Behördensprecher Erich Habitzl am Dienstag gegenüber der APA und fügte hinzu: Einen genaueren Zeitraum könne er “nicht eingrenzen”. Eine Entscheidung über die von Österreich geforderte Auslieferung von F. werde es “möglicherweise” in zwei Wochen geben.
In der Ukraine selbst gibt es abgesehen von seiner Desertion, die nach dem ukrainischen Strafrecht mit bis zu fünf Jahren Haft sanktioniert werden kann, keine weiteren strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Vorarlberger. Sowohl der ukrainische Geheimdienst SBU als auch die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft betonten Ende vergangener Woche auf APA-Anfrage, dass sie nicht gegen F. ermitteln würden. Die Generalstaatsanwaltschaft sagte zudem, dass von österreichischer Seite in Bezug auf F. keine Ansuchen auf Rechtshilfe eingelangt sei.
(APA)
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